GERAER ANZEIGER

Viele staunten nicht schlecht, als in der zweiten Juliwoche plötzlich eine ganz andere Zeitung im Briefkasten lag. Inhalt, Größe und Gestaltung ließen vermuten, dass der Kommunale Anzeiger abgelöst ist und nicht mehr erscheinen wird. Genauso war es auch geplant. Aufgrund eines Fehlers kam es jedoch nicht dazu.
Folgendes war geschehen: Die Leistung des Abdrucks der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt hatte die Stadtverwaltung Ende März 2011 ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt kurz darauf wieder die Zeitungsgruppe Thüringen GmbH & Co. KG. Anschließend verständigte sich der Oberbürgermeister mit dem Unternehmen auf einen neuen Namen und ein neues Erscheinungsbild. Die erste Ausgabe erschien am 10. Juli 2011. Was man aber übersehen hatte, ist, dass in der Hauptsatzung der Stadt Gera in § 25 der Kommunale Anzeiger namentlich als Zeitung für die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung aufgeführt ist. Veröffentlichungen in einer anderen Zeitung wären somit nicht rechtsgültig. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, sollte die Hauptsatzung per Eilantrag durch einen Stadtratsbeschluss geändert werden. Die Zustimmung des Landesverwaltungsamt zu diesem Schritt lag bereits vor. Bei der Abstimmung am Donnerstag, den 14. Juli, wurde im Stadtrat die für den Eilantrag notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht. 23 Stimmen hätte es bedurft, die Hauptsatzung zu ändern. Mit 20 Für-, 11 Widerstimmen und zwei Enthaltungen wurde die Dringlichkeit der Vorlage jedoch abgelehnt. Die Abstimmung über die Hauptsatzung selbst erübrigte sich somit. Einer, der sich hierzu zu Wort meldete, war der Kreisvorsitzende der CDU, Bernd Müller. Er sagte, dass die Ausschreibung bereits vor Wochen erfolgt sei, sodass man keine Dringlichkeit erkennen könne. Die Änderung der Hauptsatzung hätte in den regulären Geschäftsgang eingebracht werden können. Ähnlich äußerte sich auch Frank-Thomas Seyfarth von der FDP. Auch die Wählervereinigung Arbeit für Gera stimmte, so wie CDU und FDP, dagegen. Der Oberbürgermeister sprach von einem Fehler seinerseits.
Die Zeitung für die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera erscheint somit wieder unter dem Titel Kommunaler Anzeiger.

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