NEUERUNGEN BEI INTERNET UND TV-VERBREITUNG

Bis zum Jahre 2018 sollen in Deutschland flächendeckend Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde möglich sein. Dieses Ziel hat sich die Bundesregierung gesetzt. Vorrangig gehe es hierbei um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Es wird mit einer Investitionssumme von etwa 20 Milliarden Euro gerechnet.
Derzeit können etwa zwei Drittel aller Haushaltungen in Deutschland solche Übertragungsgeschwindigkeiten nutzen.
Da das Verlegen neuer Kabel sehr teuer ist, soll vor allem die drahtlose Übertragung genutzt werden. Hierfür will man im UHF-Band V den Frequenzbereich von 694 Megahertz bis 790 Megahertz nutzen. Er etabliert sich weltweit als nächster Standard für die mobile Breitbandanwendung. In Deutschland wird er seit langem für die Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen verwendet – gegenwärtig in der Norm DVB-T.
Das digitale Fernsehen wird daher auf einen anderen Frequenzbereich wechseln. Der neue, verbesserte Standard nennt sich DVB-T2. Er ermöglicht eine größere Programmvielfalt und hochauflösendes Fernsehen (HD). Bisherige DVB-T-Fernsehgeräte werden allerdings keine DVB-T2-Programme empfangen können; es wird hierfür ein Zusatzgerät benötigt.

In der ersten Hälfte des Jahres 2015 sollen die Nutzungsrechte für die genannten Frequenzen im UHF-Band V versteigert werden. Das eingenommene Geld will die Bundesregierung, nachdem die Kosten für die Umstellung abgezogen sind, für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen. Es soll zwischen Bund und Land aufgeteilt werden und entsprechende Förderprogramme speisen.

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