IMPFSCHUTZ UND BERATUNGSPFLICHT

Am 1. Juni 2017 wird sich der Bundestag mit dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ befassen. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministers wird nach der Zustimmung dem Bundesrat vorgelegt werden. Er sieht auch schnellere Geldbußen vor, wenn sich Eltern nicht zum Impfschutz beraten lassen. Kindertagesstätten sollen zudem verpflichtet werden, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn der entsprechende Nachweis fehlt. Bislang ist die Meldung freiwillig.

Der Bild-Zeitung sagte Gröhe, es könne niemanden kalt lassen, dass immer noch Menschen an Masern stürben. Wird vor dem Eintritt in die Kindertagesstätte die Beratung zum Impfschutz, die seit 2015 in Deutschland Pflicht ist, verweigert, sind schon jetzt Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro möglich. Wieviele Eltern eine Beratung zur Impfung ablehnten oder lediglich vergaßen, ist allerdings nicht bekannt. Es soll sich um eine geringe Zahl handeln. Kritiker werfen dem Bundesgesundheitsminister Aktionismus vor.

Bislang ist die Gefahr, sich mit Masern anzustecken, hierzulande gering. Südlich des Aequators ist das Risiko jedoch sehr viel höher. Mittlerweile nehmen die Krankheitsfälle in Deutschland zu – insbesondere in Gegenden mit hoher Zuwanderung. Zudem wächst unter den Einheimischen die Zahl derer, die Impfungen als nicht notwendig erachten. Besonders in Kindergärten und Schulen ist die Gefahr einer Übertragung jedoch hoch. Derzeit werden in Deutschland nur 37 % aller Kleinkinder rechtzeitig gegen Masern geimpft. Die Gefährlichkeit der Krankheit ist vielen Eltern nicht mehr bewusst, weil sie selbst nie die Folgen bei anderen Menschen gesehen hatten.

Auskunft zu Impfungen gegen Masern, Mums, Röteln, Diphterie, Tetanus, Grippe, Rotaviren u. a. gibt der Impfkalender des Robert-Koch-Institutes.

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