KEINE STÖRERHAFTUNG BEIM ÖFFENTLICHEN W-LAN

Einem Bericht der Zeitung „Handelsblatt“ zufolge, einigte sich die Koalition aus Union und SPD auf einen Gesetzestext, die sogenannte Störerhaftung für öffentliche W-LAN-Netze abzuschaffen. Sie stimmte dem Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ des Bundeskabinetts zu. Dieses wiederum hatte den Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium erhalten, einige Änderungen eingearbeitet und am 5. April 2017 verabschiedet.

Für die besagten Netze und deren Betreiber soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Betreiber werden künftig nicht mehr für Vergehen der Nutzer haften und Abmahnungen zahlen müssen. Hier geht es insbesondere um das Herunterladen illegaler Inhalte und das unerlaubte Verbreiten geschützter Werke. Auch müssen Netzbetreiber die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. Eigene Sicherheitsmaßnahmen, wie das Vorschalten eines Passwortes bleiben weiterhin erlaubt und sollen nicht zur Pflicht werden.

Die Regierung will erwirken, dass sich öffentliche und unverschlüsselte W-LAN-Netze durch die Abschaffung der Störerhaftung schneller verbreiten. Deutschland ist hier im Vergleich zu anderen Ländern im Rückstand. Die Förderung freier W-LAN-Netze ist Bestandteil des Koalitionsvertrages.

Lesen Sie hierzu bitte die Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie!

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