VERBOT DER PLATTFORM „LINKSUNTEN“

„Mit Wirkung vom heutigen Tage habe ich den Verein mit der linksextremistischen Internetplattform ‚Linksunten Indymedia‘ verboten“, gab Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Morgen des 25. August 2017 in Berlin bekannt. „Linksunten Indymedia“ sei die bedeutendste Internetplattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland, begründete der Innenminister das Verbot. Die Betreiber erhielten eine entsprechende Verfügung gemäß Vereinsrecht. Die Plattform werde genutzt, um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen. Linksextremisten verbreiteten detaillierte Anleitungen zum Bau von Molotovcocktails und Brandsätzen und geben unverhohlen Tipps und Hilfe zur Begehung von Straftaten.

Laut dem Bundesinnenministerium hatten die Behörden die Plattform schon länger beobachtet und drei Betreiber ermittelt, die in Freiburg leben, sowie zahlreiche Unterstützer. Mehrere Zeitungen berichten, zwei der Betreiber zählten auch zu jenen 32 Journalisten, denen während des G-20-Gipfels in Hamburg die Akkreditierung nachträglich entzogen wurde.

Anlass für das jüngste Verbot seien die Ausschreitungen beim G-20-Gipfel in Hamburg. Das Verbot sei aber laut dem Innenministerium schon lange vor dem Gipfel vorbereitet worden. Es beinhaltet auch die Kennzeichen der Gruppe.

Die Seite Linksunten wurde zu Beginn des Jahres 2009 als Kommunikationsplattform für die politisch linke Szene ins Leben gerufen und war ein Ableger des weltweit tätigen Forums „Inymedia“ (Bild), welches derselben Zielgruppe dient. Im Laufe der Jahre entwickelte sie sich daraus ein Medium für gewaltbereite Personen aus der linksautonomen Szene.

Das Verbot wurde sowohl begrüßt als auch kritisiert. Die Linkspartei, der selbst eine Kooperation mit „Linksunten“ vorgeworfen wird, sieht die anstehende Bundestagswahl als Grund für die Entscheidung. Sie habe einen positiven Effekt für die CDU. Die Begründung des Verbotes sei zudem rechtlich kaum haltbar, merkten Politiker aus Linkspartei, vereinzelt auch aus der SPD, an. Die Betreiber der Plattform seien als Verein eingestuft worden, obwohl es sich nicht um einen Verein handele. Sowohl Artikel 9 des Grundgesetzes als auch das Vereinsgesetz sähen vor, dass Verbote nur gegen Vereine ausgesprochen werden können. Eine Schwächung der linksextremen Szene sei zudem kaum zu erwarten, weil es einfache Ausweichmöglichkeiten auf andere Internetserver gebe.

Jan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, äußerte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Plattform sei für Ermittler auch polizeitaktisch wichtig gewesen, um die Szene, ihre Pläne und Bekennerschreiben zu beobachten.

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