NEUES PARKPLATZKONZEPT FÜR DIE INNENSTADT

Für Geras Innenstadt ist ein neues Parkplatzkonzept in Arbeit. Ziel ist es, dass Gera als Oberzentrum für Ostthüringen gestärkt wird und die Innenstadt sowohl mit dem öffentlichen Nahverkehr als auch mit dem motorisierten Individualverkehr optimal erreicht wird, bei einer hohen Aufenthaltsqualität für Einwohner und Besucher.

„Mir ist die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger wichtig. Deshalb lade ich alle Interessierten am Dienstag, den 26. September, um 18 Uhr in den Rathaussaal ein, um über die vorgesehenen verkehrsorganisatorischen und baulichen Maßnahmen zu informieren und mit Vertretern der Stadtverwaltung ins Gespräch zu kommen“, sagt Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn. Es geht um Lebensqualität, die gute Erreichbarkeit von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen und somit auch um Wirtschaftsförderung und Belebung der Innenstadt.

Vorausgegangen sind detaillierte Untersuchungen der Stadtverwaltung zur Parkraumauslastung in den einzelnen Teilbereichen der Innenstadt, die ein sehr differenziertes Bild ergeben haben, wobei u. a. eine zunehmende Verdichtung des Parkdrucks und punktuell Überlastungserscheinungen festgestellt wurden. Gerade die gewünschte Sanierungstätigkeit im Stadtzentrum hat zu einer erhöhten Nachfrage an Parkplätzen geführt.

Im Ergebnis der Untersuchungen hat die Stadtverwaltung ein Maßnahmenkonzept mit vier Handlungsschwerpunkten erarbeitet. Es zielt auf die Bereitstellung hinreichender Parkplatzkapazitäten in der Innenstadt bei einer gleichzeitig städtebaulich und verkehrlich verträglichen Abwicklung des ruhenden Verkehrs.

Das Handlungsfeld 1 beinhaltet die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für den bewohnerbezogenen Parkraumbedarf. Beispielsweise ist vorgesehen, zusätzliche Stellflächen im Bereich Nicolaiberg, Ludwig-Jahn-Straße und Altenburger Straße zu schaffen. Weiterhin sollen in den Nachtstunden öffentliche Stellplätze für Anwohner freigegeben werden, so in der Leipziger Straße, am Nicolaiberg, am Platz der Republik, in der Reichsstraße, Schülerstraße und Talstraße.

Das Handlungsfeld 2 betrifft die Realisierung zusätzlicher Parkplatzkapazitäten für den innerstädtischen Zielverkehr bei nachgewiesenem, teilgebietsbezogenem Parkraummangel. Ähnlich wie auf dem Parkplatz am Stadtgraben, sollen Parkplätze mit moderaten Gebühren insbesondere für Berufstätige im Stadtzentrum geschaffen werden, zum Beispiel im Quartier Clara-Viebig-Straße/Flanzstraße, wobei die Anforderungen des Bewohnerparkens beachtet werden. Durch die Anpassung der Bewirtschaftungsformen soll gleichzeitig verhindert werden, dass der ruhende Verkehr in angrenzende Straßen verdrängt wird.

Im Handlungsfeld 3 geht es um die Vermeidung von Kapazitätsengpässen oder sädtebaulichen Missständen durch sogenannten gebietsfremden ruhenden Verkehr. Dabei geht es um die Kompensation wegfallender öffentlicher Stellplätze im Bereich des Campus Rutheneum, die Umwandlung von bisher reinen Bewohnerstellplätzen in allgemein nutzbare Parkplätze nur tagsüber (z.B. in der Greizer Straße). Für Stellflächen, die bislang nicht vollständig ausgelastet sind, wird geprüft, ob die Höchstparkdauer aufgehoben werden kann.

Das Handlungsfeld 4 beinhaltet übergeordnete Steuerungsmaßnahmen zur städtebaulich verträglichen Abwicklung des ruhenden Verkehrs. So sollen Gebührenstruktur und –höhe auf öffentlichen Stellplätzen und in Parkhäusern angepasst werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Gebieten mit einer besonders hohen Parkraumnachfrage wird die kommunale Verkehrsraumüberwachung verstärkt. Und schließlich sollen umweltverträgliche Fortbewegungsformen – zu Fuß, mit dem Rad und mit dem öffentlichen Personennahverkehr – gefördert werden.

Zum Hintergrund: Der Stadtrat hat mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes die Leitlinien der Verkehrsentwicklung bis 2020 festgeschrieben. Das ist die Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung. Ein Teil dieses übergeordneten Planwerkes beschäftigt sich mit dem ruhenden Verkehr. Zentrales Ziel ist es, den Parkraum in der Innenstadt geordnet zu gestalten und dabei den Belangen der Bewohner als auch der Absicherung wichtiger wirtschaftlicher Funktionen im Zentrum gerecht zu werden.

(TEXT: STADTVERWALTUNG)

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