RECHTSDURCHSETZUNG IN SOZIALEN NETZWERKEN

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchssetzungsgesetz) in vollem Umfang. Dieses verpflichtet Betreiber von sozialen Netzwerken ab einer Größe von zwei Millionen Mitgliedern, beispielsweise Facebook, Youtube und Twitter, rechtswidrige Inhalte, hetzerische Beiträge und gefälschte Nachrichten zu löschen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen Bußgelder. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht oder gesperrt sein. Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt eine Sieben-Tages-Frist. In besonderen Fällen kann diese überschritten werden. Die Unternehmen müssen den Nutzern zudem ein einfaches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anbieten.

Die Betreiber der großen Dienste haben das NetzDG in ihren Meldeformularen berücksichtigt. Nutzer können nun Beiträge, die sie als Volksverhetzung, Aufforderung zur einer Straftat, üble Nachrede, Gewaltdarstellung, Beleidigung, Bedrohung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen erachten oder Falschnachrichten und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhalten, dem Betreiber anzeigen.

Das Gesetz war am 1. September 2017 erlassen worden und am 1. Oktober 2017 formal in Kraft getreten. Es folgte eine Umsetzungsfrist bis zum vollumfänglichen Wirkungsbeginn am 1. Januar 2018. Die Betreiber hatten in dieser Umsetzungsfrist Zeit, das Einreichen einer Beschwerde gemäß der neuen Anforderungen technisch zu ermöglichen.

Gegner des NetzDG sehen die freie Äußerung der Meinung beschnitten und fürchten die Löschung auch kritischer Inhalte. Zudem werde den Betreibern der Netzwerke die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit überlassen, heißt es. Befürworter hingegen begrüßen den Beschluss. Im Internet würden Bilder und Nachrichten verbreitet, die im öffentlichen Raum strafbar seien.

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