GERA FÖRDERT 25 KUNST- UND KULTURPROJEKTE

Der Stadtratsausschuss für Bildung, Kultur und Sport entschied nach intensiver Diskussion über die Verteilung des Budgets aus dem Kulturlastenausgleich an Vereine, Initiativen und Künstler.

Die Stadt Gera fördert 25 Kunst- und Kulturprojekte mit insgesamt 57 600 Euro. Die Vergabe der Mittel hat der Stadtratsausschuss für Bildung, Kultur und Sport am Dienstagabend, den 8. Mai 2018, beschlossen. Zuvor hatte der Fachausschuss intensiv über die Anträge der Vereine, Initiativen, Künstler und Einzelpersonen diskutiert.

Seit 2017 werden erstmals seit zehn Jahren über die Kulturförderrichtlinie Gelder aus dem Kulturlastenausgleich des Freistaates an freie Projekte ausgereicht.

Der Fachdienst Presse, Marketing, Kultur und Sport hatte am 27. Januar 2018 die Ausschreibung zur Kulturförderung der Stadt für Vereine und Initiativen für 2018 veröffentlicht. Insgesamt sind fristgemäß bis zum 6. März 34 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 97 791 Euro eingegangen.

Folgende Kunst- und Kulturprojekte werden gefördert:

– Kernteam
– „Initiative Kulturhauptstadt Gera 2025“
– Förderbetrag: 6000 Euro

– der Convus e. V.
– Verein zur Förderung alternativer Kunst und Kultur für den Literarischen Salon Gera
– Förderbetrag: 1200 Euro

– Förderverein Rechtspflege, Kunst und Kultur e. V.
– für die Produktion einer CD mit Hörbeispielen des Geraer Glockenspieles, die als Beilage einer Informationsbroschüre zum Instrument der Stadt Gera erscheinen wird
– Förderbetrag: 1500 Euro

– Kunstzone Gera e. V.
– für eine Internationale Ausstellung englischer Gegenwartskunst (Terry Chipp, Doncaster, und Jeremy Leigh, Rotterdam) und eine Nationale Ausstellung Falko Bärwald (Jena) und Iris Bodenburg (Halle) in der Galerie M 1
– Förderbetrag: 3000 Euro

– Verein Musik für Gera e. V.
– für die Fête de la Musique am 21. Juni
– Förderbetrag: 5000 Euro

– Verein zur nachhaltigen Förderung der Idee der Bundesgartenschau Gera und Ronneburg e. V.
– für Schlosskonzerte 2018 im Garten von Schloss Osterstein
– Förderbetrag: 650 Euro

– Kunstverein Gera e. V.
– für das Ausstellungsprojekt „Mass Media Approach“
– Förderbetrag: 3100 Euro

– Europäische Vereinigung der Freunde Henry van de Veldes/Museum Haus Schulenburg
– für das Ausstellungsprojekt „Nachfolger des Bauhauses – zwei Künstlergenerationen der DDR“
– Förderbetrag: 2000 Euro

– Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
– für das Theaterprojekt „Weltenbrand – eine szenische Collage über den I. Weltkrieg“ unter Einbeziehung Geraer Schulen und des Otto-Dix-Hauses
– Förderbetrag: 3650 Euro

– Jazzclub Gera e. V.
– für die zweiten Untermhäuser Kulturtage vom 31. August bis 2. September
– Förderbetrag: 5000 Euro

– Freundeskreis „Goldener Spatz“
– für den Mal- und Zeichenwettbewerb zum Festival 2018
– Förderbetrag: 1600 Euro

– Verein der Orchesterfreunde Gera e. V.
– für die Ausstellung im Stadtmuseum zum 20-jährigen Bestehen des Vereins, zum 130-jährigen Gründungsjubiläum der ehemaligen Reußischen Hofkapelle Gera ein Orchesterporträt des Philharmonischen Orchesters Gera-Altenburg
– Förderbetrag: 1500 Euro

– Filmklub Gera-Pforten e. V.
– für die Teilnahme am Landesfestival „Filmthuer 2018 – JUGEND“
– Förderbetrag: 750 Euro

– Bibliotheksförderverein „Buch und Leser“ e. V.
– für den Einsatz des Erzähltheaters „Kamishibai“ in der Kinderbibliothek zur Sprachförderung und Kreativitätsausbildung von Kindern im Vorschulalter
– Förderbetrag: 240 Euro

– Förderverein der Kunstsammlung Gera e. V.
– für das Ausstellungprojekt „Out of Paper“ von Volker Regel
– Förderbetrag: 1000 Euro

– Interkultureller Verein Gera e. V.
– für Interkulturelles zum Hofwiesenparkfest
– Förderbetrag: 2200 Euro

– Initiative „Jüdisch-Deutscher Kulturverein“ Gera für zehn Veranstaltungsangebote in Gera im Rahmen der 26. Thüringer Tage der Jüdisch-Israelischen Kultur
– Förderbetrag: 2150 Euro

– die KIM gGmbH Kultur in Mitteldeutschland/Kulturzentrum Häselburg
– für das Ausstellungsprojekt „Arbeit am Mythos Orient und Okzident“ mit 17 Künstlern aus Deutschland, Syrien, Irak, Algerien und Ägypten
– Förderbetrag: 4000 Euro

– Stadtjugendring Gera e. V.
– für das Projekt „Die neue Souveränität – Kunst und Kultur verquer“
– Förderbetrag: 3000 Euro

– Sängervereinigung „Harmonie“ Gera e. V.
– für ein Konzert anlässlich des 60-jährigen Chorjubiläums
– Förderbetrag: 500 Euro

– Verein Geraer Mineralien- und Fossilienfreunde e. V.
– für Umbau und Beleuchtung des Vereinsausstellungsraumes im Museum für Naturkunde
– Förderbetrag: 2300 Euro

– Gesellschaft von Freunden der Naturwissenschaften in Gera e. V.
– für den Ankauf von Insektenschränken zur Unterbringung der wertvollen und umfangreichen Insektensammlung des 2010 verstorbenen Vereinsmitgliedes Karl Breinl
– Förderbetrag: 2860 Euro

– Evangelische Kreissynode Gera und Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Gera
– für „NIMBUS 2018 Kunst in Kirchen. Pilgern um Gera“
– Förderbetrag: 2000 Euro

– Gemeindekirchenrat Frankenthal
– für „WindSpiel – Orgeln im Westen der Stadt“
– Förderbetrag: 1000 Euro

– Kammerstreichorchester Gera e. V.
– für das Sommer- und für das Adventskonzert im Rathaussaal
– Förderbetrag: 1400 Euro.

Bei der Bewertung der Anträge fanden u. a. folgende Aspekte besondere Berücksichtigung:
Welches öffentliche Interesse wird mit dem Projekt verfolgt?
In welchem Maß fließen auch Eigenmittel und Mittel weiterer Förderer in das Projekt?
Stehen die Projektinhalte für eine vielfältige kulturelle Landschaft in Gera?
Stellen die Projekte einen besonderen Anspruch an kulturelle Bildung für differenzierte Ziel- und Altersgruppen, insbesondere für Jugendliche dar?
Sind die Kulturprojekte für eine überregionale Ausstrahlung der Stadt Gera von besonderer Relevanz?

Alle Antragsteller erhalten eine Information über die Entscheidung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung erst nach Eingang der Zuwendungen durch das Land Thüringen an die Stadt Gera (voraussichtlich im
Juli/August 2018) erfolgen kann. Die Vergabe noch zur Verfügung stehender Restmittel nach Errechnung des Anteils von 10 % aus dem Kulturlastenausgleich bzw. für den Fall, dass Antragsteller vom Antrag zurücktreten, erfolgt auf der Grundlage zweckentsprechender Vorschläge des Fachdienstes Presse, Marketing, Kultur und Sport durch den Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss. Die Entscheidung erfolgt zeitnah nach Eingang des Bescheides über die Zuwendungen zum Ausgleich kommunaler Belastungen im Kulturbereich an die Stadt Gera durch die Thüringer Staatskanzlei. Alle 2018 ausgereichten Fördermittel aus dem Kulturlastenausgleich sind bis zum 31. Dezember 2018 kassenwirksam zu verausgaben. Die Abrechnung beim Fachdienst Presse, Marketing, Kultur und Sport erfolgt mittels Abrechnungsformular bis zum 15. März 2019. Bei der künftigen Vergabe von Kulturfördermitteln wird die nicht termingemäße Abrechnung von erhaltenen Fördermitteln aus dem Vorjahr als Ausschlusskriterium für eine erneute Antragstellung gelten.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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