DIE ERHALTUNG DES BESTANDES BILLIGER ARBEITSKRÄFTE

Der Fernsehsender Al Dschasira berichtet über die in Europa ankommenden Immigranten.

Das Thema Migration wird Europa auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Während sich in Afrika unzählige Menschen in Bewegung setzen, geht man in der EU daran, einheitliche Standards für die Zuwanderung zu schaffen. Die Zuständigkeiten in der Asylpolitik sollen von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert werden. EU-Richtlinien, welche den einzelnen Staaten Handlungsspielraum ermöglichen, könnten im Zuge der Reform durch unmittelbar anzuwendende EU-Verordnungen ersetzt werden. Beobachter gehen allgemein von einer weiteren Zunahme der Wanderungsbewegungen aus. Die Politik habe die Aufgabe, diese nach bestimmten Gesichtspunkten zu regulieren.

Wonach sie sich orientiert, zeigt u. a. ein Dokument der Vereinten Nationen über die „Bestanderhaltungsmigration“ (siehe http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsumGerman.pdf). Sie wird als Lösung für den Rückgang und die Alterung der Bevölkerung in Betracht gezogen. Untersucht wurden Länder und Regionen, „deren Fruchtbarkeitsziffern allesamt unter dem Bestandserhaltungsniveau liegen“.
Demnach bräuchte Deutschland jährlich 3,6 Millionen Zuwanderer, um das Verhältnis zwischen der Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) und der Zahl der Senioren (65 Jahre oder älter), auf dem höchsten Stand zu erhalten, den es ohne Migration nach 1995 erreichen würde. Andernfalls drohe, dass die „Obergrenze der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auf etwa 75 Jahre angehoben“ wird.
Weiter heißt es dort: „Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang und -alterungsprozess wird tiefgreifende und weitreichende Folgen haben und die Regierungen zwingen, zahlreiche überkommene Maßnahmen und Programme im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich, so auch soweit sie die Zuwanderung aus dem Ausland betreffen, neu zu bewerten.“

Hinter der UN sollen sich Vereinigungen wie der Lucis-Trust (siehe „https://www.lucistrust.org/“), die Fabian-Gesellschaft (siehe „https://fabians.org.uk/“) und das Tavistock-Institut (siehe „http://www.tavinstitute.org/“) verbergen.

UNO-Generalsekretär Guterres bezeichnete die Flüchtlingsbewegung vorab der UNO-Vollversammlung als positives weltweites Phänomen. Das meldete u. a. der Deutschlandfunk am 13. Juli 2018 in seinen Nachrichten. Vor Journalisten in New York verwies er darauf, dass Migranten ein bemerkenswerter Antrieb für das Wirtschaftswachstum seien. Die UNO-Vollversammlung einigte sich auf einen globalen Migrationsvertrag. Im Dezember 2018 soll er in Marokko beschlossen werden. Geordnete und legale Migration könne gelingen, wenn sie gut geplant werde und im Konsens geschehe, hieß es. Ähnlich hatte sich vor längerer Zeit bereits Bundeskanzler Angela Merkel geäußert.

In Afrika ist ab dem Jahre 2019 mit größeren Wanderungsbewegungen zu rechnen. Dann gilt die Personenfreizügigkeit für 27 Länder der Afrikanischen Union. Die dortigen Menschen könnten diese nutzen, um ohne Visum und Grenzkontrollen nach Norden zu reisen, mit dem Ansinnen, in die EU überzuwechseln. Die koordinierte afrikanische Migrationspolitik war bereits Thema bei den Potsdamer Frühjahrsgesprächen 2016. In dem Bericht zur Konferenz (siehe https://www.sef-bonn.org/fileadmin/Die_SEF/Veranstaltungen/PFG/2016_pfg_doku_de.pdf) heißt es u. a.:

Angesichts dessen, dass bis zum Jahr 2050 eine Verdopplung der afrikanischen Bevölkerung vorausgesagt wird, müssten im gleichen Zeitraum ca. 110 Millionen neue Jobs geschaffen werden, um die aktuelle und zukünftige Erwerbsbevölkerung zu absorbieren. Arbeitsmobilität zu vereinfachen solle damit Hand in Hand gehen, waren sich die Teilnehmenden einig. Häufig würden Aufnahmegemeinden und Regierungen zwar einsehen, dass ArbeitsmigrantInnen benötigt werden, aber „sie mögen schlichtweg die Menschen nicht,“ veranschaulichte Faal. Um dem entgegenzuwirken müssten Migration und Mobilität mehr als Wirtschaftsfaktor verkauft werden, forderte Takyiwah Manuh, Direktorin der Abteilung für soziale Entwicklungspolitik bei der UNEC.

In Rundfunk und Presse kaum erwähnt wird die europäisch-afrikanische Erklärung zur Migration, die „Marrakesh Political Declaration“ vom 2. Mai 2018. Diese beinhaltet den „Marrakesh Action Plan 2018–2020“. Einige, wie zum Beispiel die ungarische Regierung, sind der Ansicht, dieser Plan bereite die Legalisierung der „Masseneinwanderung“ aus Afrika vor.

Bei der Steuerung der Migration stehen, wie die Dokumente vermuten lassen, vor allem wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Kritikern zufolge werden hier die Interessen global agierender Konzerne bedient, denn bislang mussten diese ihre Produktion jeweils in das Land mit den niedrigsten Lohnkosten verlagern. Durch eine intelligente und gezielte Steuerung der Wanderungsbewegungen könne sich dies teilweise erübrigen. Eine bedeutende Folgeerscheinung sei es, dass bei einem Überangebot an Arbeitskräften deren Preis nach unten tendiere. Gezielte Protestbewegungen kämen kaum zustande, denn in einer ethnisch durchmischten und vielsprachigen Gesellschaft herrschten in der Regel gegenseitige Vorbehalte, sodass ein gemeinsames Vorgehen gegen übergeordnete Instanzen unwahrscheinlich sei. Eher würde es untereinander Anfeindungen geben, mit der Folge einer zunehmenden Überwachung der Allgemeinheit und Aufrüstung der Sicherheitskräfte.

Was die Bedeutung der koordinierten Migration anbelangt, verweisen Kritiker auf die Zeit nach der von ihnen erwarteten Finanz- und Wirtschaftskrise. Diese werde nämlich Entlassungen zur Folge haben. Die Nachfolger für die nächste Phase stünden dann schon bereit und würden zu ganz anderen Bedingungen eingestellt – etwa wie jene im spanischen „Mar del Plástico“ oder den europäischen Schlachtfabriken.

Glaubt man diesen Ausführungen, könnte man zu dem Schluss gelangen, alles folge einem durchdachten Plan. Dies lässt sich allerdings nicht belegen.

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