CO2-REDUKTION – ERSTE VORSCHLÄGE DER NPM ZUM KFZ-VERKEHR

Eine Fachkommission der Bundesregierung führt in einem Arbeitspapier erste Maßnahmen für den Automobilverkehr auf, durch welche die Klimaziele noch erreicht werden können. Denn bislang zeichnet sich ab, dass Deutschland die angestrebten Ziele zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid verfehlt. Dann drohen Strafen im Rahmen von EU-Vereinbarungen.

Die „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“ (NPM) erörtert verschiedene Maßnahmen — unter anderem eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 Kilometer je Stunde auf Autobahnen sowie höhere Kraftstoff-Steuern. Zu den Überlegungen gehören auch eine Neuzulassungsquote von 25 % für Elektro-PKW und Plug-In-Hybride ab dem Jahre 2025 und 50 % ab 2030. Der Kauf soll weiterhin finanziell gefördert werden. Auch die Energiesteuern sollen umgestaltet werden.

Der Fachkommission zufolge könnten die Steuersätze für Benzin und Dieselkraftstoff zunächst angeglichen werden, indem das Steuerprivileg für den Dieselkraftstoff aufgehoben wird. Dann solle im Jahre 2023 der Preis um drei Cent je Liter erhöht werden, anschließend jedes nachfolgende Jahr bis 2030 um einen weiteren Cent. Ab dem Jahre 2030 soll der Liter dann 52 Cent mehr kosten. Die KFZ-Steuer solle vollständig auf den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß der Fahrzeuge ausgerichtet sein. Auch die LKW-Maut solle nach dem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß festgelegt werden. Diese und weitere Maßnahmen würden dazu führen, dass die Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Bereich Verkehr bis zum Jahre 2030 um fast die Hälfte sinken.

Die Fachkommission will ihre Ausarbeitung Ende März abschließen und einen Abschlussbericht vorlegen. Ihr gehören Vertreter der Industrie, Gewerkschaften, Kommunen, Verkehrsverbände und Umweltverbände an: IG Metall, ADAC, Verband der Automobilindustrie, Bundesverband der Deutschen Industrie, Volkswagen, Deutsche Bahn, Deutscher Städtetag, Naturschutzbund Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland.

Die Adresse für den Internetauftritt lautet „https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/“.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, äußerte sich ablehnend zur genannten Geschwindigkeitsbegrenzung und höheren Kraftstoff-Steuern. Er sagte, die Vorschläge seien gegen jeden Menschenverstand gerichtet. Forderungen, die Zorn, Verärgerung, Belastungen auslösen oder den Wohlstand gefährdeten, würden nicht Realität.

Das bekanntgewordene Arbeitspapier stammt vermutlich aus dem Monat Dezember 2018. Darin heißt es, es diene nur der ersten Orientierung und sei ein erster Vorschlag.

Die nachfolgenden Zahlen zu den Fahrzeugbeständen sind den Tabellen des Kraftfahrt-Bundesamtes, des ADAC und des Thüringer Landesamtes für Statistik entnommen.

I. Januar 2018 (ohne vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge)

  • zugelassene Kraftfahrzeuge: 56’459’008
  • darunter 46’474’594 zugelassene PKW (15’225’296 Diesel, 236’710 Hybrid, 53’861 Elektro)
  • in Gera 52’359 KFZ, darunter 45’499 PKW, 3122 LKW

I. Januar 2010 (ohne vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge)

  • zugelassene Kraftfahrzeuge: 50’184’419
  • darunter 41’737’627 zugelassene PKW
  • in Gera 50’726 KFZ, darunter 44’661 PKW, 2790 LKW

I. Januar 2007 (mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen)

  • zugelassene Kraftfahrzeuge: 54’909’867
  • darunter 46’569’657 zugelassene PKW
  • in Gera 57’738 KFZ, darunter 50’937 PKW, 3313 LKW

I. Juli 2000 (mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen)

  • zugelassene Kraftfahrzeuge: 50’609’142
  • darunter 42’839’906 zugelassene PKW

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