MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG

STURMSCHÄDEN

Das Sturmtief Eberhard sorgte am 10. März 2019 für etliche Schäden im Tierpark und auf dem Ost- sowie dem Südfriedhof. Im Tierpark gibt es nach der ersten Sichtung erneut Schäden am Damhirschhaus, am Yak-Haus sowie an der Waschbären-Anlage. Zudem sind viele Wege nicht passierbar weswegen der Tierpark am 11. und 12. März 2019 geschlossen bleiben muss. Bei den Aufräumarbeiten unterstützen derzeit Kameraden der Feuerwehr sowie Mitarbeiter der OTEGAU. Fragen zum Tierparkt beantwortet der Leiter des Fachdienstes Umwelt, Konrad Nickschick, unter der Rufnummer 0365 8384200. Auch der Ost- und der Südfriedhof bleiben an den genannten tagen gesperrt. Dort sind Bäume umgeknickt und müssen erst beräumt werden. Beisetzungen finden dennoch statt.

LANDESPROGRAMM SOLIDARISCHES ZUSAMMENLEBEN DER GENERATIONEN

In der Sitzung des Geraer Stadtrates am 7. März wurde unter anderem über die Umsetzung des „Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) entschieden. Dafür stehen der Stadt Gera Fördermittel in Höhe von rund 412’000 Euro vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Verfügung. Ein Großteil des Geldes wird für bereits bestehende Projekte, beispielsweise Familienzentren, Beratungsstellen oder Frauenzentren verwendet.
Rund 27’000 Euro sollen aber in den kommenden Wochen noch an gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege und kirchliche Träger für Mikroprojekte zur Verfügung gestellt werden. Dafür gibt es im Internet unter www.gera.de die notwendigen Antragsformulare und Richtlinien. Bis 30. April können die Anträge beim Dezernat Soziales eingereicht werden.
„Mit dem Stadtratsbeschluss haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um die Ziele des Sozialplans umzusetzen. Nicht nur die Stadt profitiert von der Förderung sondern auch viele andere wichtige Projekte“, betont Sozialdezernentin Sandra Wanzar.

KULTURFÖRDERUNG

Zur Unterstützung Geraer Kulturinitiativen wird die Stadt auch 2019 wieder Fördermittel aus dem Kulturlastenausgleich zur Verfügung stellen. Gefördert wird die Breitenkultur ebenso wie Kunstprojekte von Vereinen und sonstigen freien Trägern, Künstlern und Privatpersonen. Insgesamt stehen zehn Prozent aus der Zuwendung des Freistaates Thüringen zum Ausgleich kommunaler kultureller Belastungen zur Verfügung. Vor allem Kulturprojekte, die für die Lebensqualität in der Stadt Gera eine besondere und öffentlich wahrnehmbare hohe Wertigkeit haben oder sich durch hohe künstlerische Qualität, Originalität oder herausragendes ehrenamtliches und soziales Engagement auszeichnen, sollen gefördert werden. Förderfähig sind Veranstaltungsprojekte, Sachkosten, Bildungsmaßnahmen, Aufwandsentschädigungen und künstlerische Leistungen. Eingeschränkt förderfähig sind Geschäftskosten. Als nicht förderfähig gelten Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen, Karnevalsprojekte, Sportveranstaltungen, individuelle Hobbypflege, Aufwendungen für Verköstigung bzw. vermögenswirksam relevante Leistungen. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Projekte im Jahr 2019. Erhaltene Zuwendungen müssen bis 31.12.2019 verausgabt werden. Anträge auf Kulturförderung 2019 können bis 16. April 2019 (Poststempel/Elektronischer Nachweis) auf der Grundlage des Antragsformulars „Kulturförderung 2019“ an den Fachdienst Kultur, Fachgebiet Museen und Kulturförderung, Schloßstraße 1, 07545 Gera, bzw. über kultur@gera.de gestellt werden. Die Antragsformulare sind auf www.gera.de/ausschreibungen abrufbar. Entscheidungsgremium ist der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Geraer Stadtrates. Die Beratung der Förderanträge erfolgt in der Sitzung am 6. Mai 2019 (nichtöffentlich), die öffentliche Beschlussfassung in der Sitzung am 13. Mai 2019. Alle Antragsteller werden zum Ergebnis schriftlich benachrichtigt. Die Auszahlung an die Zuwendungsempfänger erfolgt nach Eingang der Mittel aus dem Kulturlastenausgleich an die Stadt Gera voraussichtlich im Juli/August 2019. Die Abrechnung der Mittel erfolgt auf Grundlage eines Verwendungsnachweises (ebenso abrufbar unter: www.gera.de/ausschreibungen) bis zum angegebenen Termin.

SICHERHEITSKONFERENZ

Die Sicherheitskonferenz der Stadt Gera mit Inenminister Georg Maier, OB Julian Vonarb, Bürgermeister Kurt Dannenberg, Sozialdezernentin Sandra Wanzar, und Baudezernentin Claudia Baumgartner findet am Freitag, den 15. März 2019, statt und ist nicht öffentlich!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*