DISKUSSION UM GESCHLECHTERPARITÄT IN DER POLITIK

Nach dem Beschluss des „Parité-Gesetzes“ im Land Brandenburg gibt es gleiche Überlegungen auch für Wahlen auf Bundesebene. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Thomas Oppermann, schlägt ein sogenanntes Drei-Stimmen-Wahlrecht vor. Jeweils eine Stimme solle für einen Mann, eine für eine Frau, und eine für eine Partei vergeben werden. Parteien müssten so künftig in jedem Wahlkreis jeweils einen Mann und eine Frau aufstellen. Der Anteil von Frauen im Bundestag, 31 %, sei zu gering, sagte der SPD-Politiker. Damit bilde der Bundestag in Bezug auf den Geschlechteranteil nicht den Bevölkerungsdurchschnitt ab. Auch sei der Bundestag zu groß geworden.

Das Land Brandenburg ist das erste mit einem Beschluss für eine anteilsgleiche Kandidatenaufstellung hinsichtlich der Geschlechter. Dort müssen Parteien künftig bei Landtagswahlen genauso viele Frauen wie Männer als Kandidaten aufstellen. Hierzu verabschiedete der Landtag am 31. Januar 2019 mit den Stimmen der Koalition aus SPD und Linkspartei sowie der oppositionellen Partei Bündnis ’90/Die Grünen das „Parité-Gesetz“. Die ebenfalls in der Opposition befindlichen Parteien CDU und AFD stimmten dagegen und halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Die CDU kritisiert, man wolle massiv in die Organisationsfreiheit der Parteien eingreifen. Die AFD holte ein Gutachten ein, wonach gegen den im Grundgesetz verankertem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter verstoßen wird. Die nicht im Landtag vertretene Piratenpartei kündigte an, das Verfassungsgericht anzurufen, da das „Parité-Gesetz“ ihrer Ansicht nach Männer diskriminiere.

Ein solches Gesetz könne dazu führen, dass Männer untereinander noch stärker konkurrieren müssten, während Frauen gefördert und zu wesentlichen Teilen qua Geschlecht ihren Posten erreichen könnten, meinen Kritiker. Auch müssten einige Männer, die sich mit Zeit und Fleiß in die Parteiarbeit einbringen, nun fürchten, von einer weniger ambitionierten Frau abgelöst zu werden. Eine erzwungene Parität führe langfristig zu Konflikten zwischen den Geschlechtern und damit einer Verschiebung in der Problemwahrnehmung.

Befürworter deiner Parité-Regelung beklagen den Rückgang des Frauenanteils in den Parlamenten. CDU, AFD und FDP seien dort mit überdurchschnittlich viel Männern vertreten und haben, anders als SPD, Bündnis ’90/Die Grünen und Linkspartei, keine freiwilligen Frauenquoten. Frauen seien dadurch unterrepräsentiert, obwohl sie die Hälfte der Gesellschaft ausmachten. Eine Parité-Regelung sei keine indirekte Frauen-Quote für die Parlamente, sondern schaffe in den Wahlkreisen an der Startlinie für beide Geschlechter gleiche Ausgangsbedingungen.

Mit dem „Parité-Gesetz“ soll in Brandenburg erreicht werden, dass mehr Frauen in das Parlament gelangen. Gegenwärtig liegt der Anteil der Frauen im Brandenburger Landtag bei unter 39 %. Wenn es mangels weiblicher Kandidaten nicht gelingt, die Landesliste paritätisch zu gestalten, soll sie beendet werden, wo nach der letzten Frau der letzte Mann nominiert wurde.

Das Gesetz tritt jedoch erst nach der Wahl zum siebten Landtag am 1. September 2019 in Kraft und wirkt sich somit erst zur nachfolgenden Landtagswahl im Jahre 2024 aus. Die Zeit bis dahin sollen die Parteien dafür nutzen, genügend Frauen zu fördern und aufzubauen.

Auch in anderen Landtagen wird über die Einführung einer solchen Regelung nachgedacht. Das rot-rot-grün regierte Berlin befürwortet ebenfalls ein solches Gesetz. Stephan Weil, Niedersachens Ministerpräsident und Vorsitzender der SPD in seinem Land, sprach sich ebenfalls für eine solche Regelung für das Landesparlament aus.

Diese halten einige Kritiker aus einem weiteren Grund für bedenklich: Frauen hätten mehrheitlich ein höheres Bedürfnis nach Sicherheit und seien weniger Bereit, in unbekannte Terrains vorzustoßen. Dies könne in der Politik, in Situationen, die schnelle Entscheidungen oder Neuerungen erfordern, problematisch sein. Sie seien dann eher geneigt, in der Situation zu verharren und vertieften sich in die Problembeschreibung.

In zehn der 28 EU-Staaten gibt es bereits Regelungen zur Geschlechterparität in den Parlamenten.

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