DEUTSCH-FRANZÖSISCHE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG

Am 25. März 2019 tagte in Paris erstmals die neue Parlamentarische Versammlung von Frankreich und Deutschland. Die Gründungsakte unterzeichneten Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und der Präsident der französischen Nationalversammlung.

Gebildet wird sie aus jeweils 50 Abgeordneten aller Fraktionen der beiden Parlamente „Deutscher Bundestag” und „Assemblée nationale”. Vorgesehen sind mindestens zwei öffentliche Tagungen im Jahr — abwechselnd in Paris und Berlin. Die Versammlung soll Vorschläge zu grenzüberschreitenden Themen unterbreiten und sich mit der gemeinsamen Umsetzung von EU-Richtlinien beschäftigen. Sie kann keine bindenden Beschlüsse fassen. Im Herbst 2019 ist die nächste Sitzung.

Folgende Abgeordnete des Deutschen Bundestages gehören dem Vorstand der Deutsch-Französischen Nationalen Versammlung an: Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD), Angelika Klöckner (SPD), Norbert Kleinwächter (AFD), Michael Georg Link (FDP), Fabio de Masi (Linkspartei), Dr. Franziska Brantner (Bündnis ’90/Die Grünen).

Zunächst soll das Thema Gesundheit und die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf der Tagesordnung stehen, hier z. B. die schnellstmögliche Behandlung in Notfällen. Weitere Tagesordnungspunkte sind noch nicht bekannt. Die Parlamentarische Versammlung arbeitet gemäß dem „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration”.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten am 22. Januar 2019 in Aachen den „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration” geschlossen. Tag und Ort waren bewusst gewählt worden, mit Blick auf den 56. Jahrestag des Elysee-Vertrages und Aachen als Hauptresidenz Karls des Großen. Der Vertrag ist gegliedert in sechs Hauptabschnitte, welche zusammen 28 Artikel beinhalten.

Die sechs Hauptabschnitte lauten „Europäische Angelegenheiten”, „Frieden, Sicherheit und Entwicklung”, „Kultur, Bildung, Forschung und Mobilität”, „Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit”, „Nachhaltige Entwicklung, Klima, Umwelt und wirtschaftliche Angelegenheiten”, „Organisation”. Ein wesentliches Ansinnen des Vertrages ist das Hinwirken Frankreichs und Deutschlands auf eine gemeinsame Verteidigungspolitik, einschließlich der gegenseitigen Hilfe in Krisen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*