„RICHTLINIE ÜBER DAS URHEBERRECHT IM DIGITALEN BINNENMARKT”

Am 15. April 2019 stimmte der Rat der Europäischen Union im Konferenzzentrum Place de l'Europe 4 in Luxemburg mehrheitlich für die „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt”.

In Luxemburg stimmten am 15. April 2019 Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten (EU-Ministerrat) für die umstrittene Reform des Urheberrechts. Damit ist der Weg zur Umsetzung frei. Das Votum viel dort am Rande eines Treffens der Agrarminister der Europäischen Union. Es gab, einschließlich Deutschland, 19 Für-Stimmen sowie sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Zuvor, am 26. März 2019, hatte das EU-Parlament die Urheberrechtsreform beschlossen. Am 15. April 2019 war diese durch den Rat der Europäischen Union bestätigt worden.

Durch die Reform sollen eine Zerplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedsstaaten verhindert, und Inhaber von Rechten besser geschützt werden. Zudem werde das Urheberrecht an die Gegebenheiten in den Kommunikationsnetzen angepasst.

Die neue „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt” gibt vor, dass Unternehmen wie Facebook, Google und Youtube nichtlizensierte Inhalte entfernen müssen. Hierbei können auch sogenannte Upload-Filter, also Programme für die automatische Erkennung von Inhalten während des Hochladens, zum Einsatz kommen. Jedoch will Deutschland eine Erklärung zu Protokoll geben, die beinhaltet, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf die besagten Filter verzichtet werden soll. Die Staaten haben nun zwei Jahre lang Zeit, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen.

Kritisiert werden insbesondere die Artikel 15, 16 und 17. Gemäß Artikel 15 müssen Suchmaschinen und andere Anbieter kurzer Nachrichtenauszüge beim ausgebenden Verlag eine Lizenz für den Text erwerben. Laut Artikel 16 können die einzelnen Mitgliedsstaaten festlegen, dass Urheber Tantiemen, die sie von den Verwertungsgesellschaften erhalten, mit ihren Verlegern bzw. Herausgebern teilen müssen. Artikel 17 bezieht sich auf das weitere Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte.

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