ÄNDERUNGEN BEIM SCHÜLERVERKEHR IM NÖRDLICHEN STADTGEBIET

Mit der Übernahme von fünf Linien des öffentlichen Personennahverkehrs im nördlichen Stadtgebiet durch die Regionalverkehr Gera/Land GmbH ergeben sich ab Dezember 2019 Änderungen im Schülerverkehr. Bereits ausgegebene Fahrkarten der Stadt Gera gelten dann nur noch innerhalb des Stadtgebietes. Schüler aus dem Stadtgebiet, die eine Schule im Landkreis Greiz besuchen, benötigen deshalb zusätzlich Fahrscheine des Landkreises. Wer bisher Fahrkarten des Landkreises Greiz genutzt hat, kann die Erstattung der Beförderungskosten auf dem Territorium der Stadt Gera beim Fachdienst Bildung, Gagarinstraße 68, Rufnummer 0365 8383333, beantragen.

Bei Fragen zur Kostenerstattung für das Territorium des Landkreises Greiz wenden sich die Betroffenen bitte an den zuständigen Bereich des Landratsamtes Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Rufnummer 03661 876253.

Fragen zu Fahrplänen beantwortet die Regionalverkehr Gera/Land GmbH unter der Rufnummer 03661 70 6565 bzw. für die von ihr betriebenen Linien der GVB unter der Rufnummer 0365 7390111.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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