BERÄUMUNG DER GRABSTELLEN UND URNENREIHENANLAGEN

Gemäß § 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnenreihengrabstätten für die Beisetzung einer Urne vorgesehen. Ein Wiedererwerb sowie eine Verlängerung des Nutzungsrechts an diesen Grabstätten sind nicht möglich. Allerdings kann auf Antrag eine Umbettung unter Erwerb einer neuen Grabstelle erfolgen. Urnenreihengrabstätten werden nach Ablauf der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Dem Nutzungsberechtigten entstehen hierbei keine Kosten.

Zum 2. März 2020 sollen die Urnenreihenanlagen auf dem Ostfriedhof, Südfriedhof, sowie den Friedhöfen Untermhaus und Langenberg teilweise beräumt werden. Diese betroffenen Grabstätten befinden sich auf Ostfriedhof in Abteilung XIX b, dem Südfriedhof in Abteilung VI d, sowie dem Friedhöfen Langenberg in Abteilung VIII c und dem Friedhof Untermhaus in Abteilung VI b. Betroffen sind alle Grabstätten in den aufgeführten Abteilungen, bei denen das Ruherecht bis einschließlich 29. Februar 2020 abläuft. Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, bis 1. März 2020, das Grabzubehör von den Grabstätten die bereits abgelaufen sind, zu entfernen.

Sofern der Grabstein durch die Angehörigen mitgenommen wird oder eine Umbettung in Frage kommt, so setzen Sie sich mit der Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer 0365 8333811 in Verbindung.

Die Grabstätten, einschließlich Grabzubehör, welche bis zum Ablauf der oben genannten Frist nicht beräumt wurden, werden anschließend durch die Friedhofsverwaltung beräumt.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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