ORDNUNGSAMT VERZEICHNET WENIGER VERSTÖSSE ALS IM VORJAHR

Die Gesamtzahl der Verfahren, die im vergangenen Jahr vom Vollzugsdienst des Geraer Ordnungsamts bearbeitet wurde, ist um rund 30 % zurückgegangen. Grund dafür ist unter anderem eine erhöhte Präsenz von Ordnungsamt und Polizei. Auch Bußgeldbescheide wurden weniger verschickt als 2018.

Insgesamt gab es bis Ende November 2019 619 Verfahren. Zum Vergleich: 2019 waren es 898. Den größten Rückgang gab es dabei im Bereich Alkoholverbot. Gab es 2018 noch 122 Verstöße, waren es 2019 nur noch 66. Die kontinuierlichen und erhöhten Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei, vor allem in der Alkoholverbotszone in der Heinrichstraße, sind Ursache für diese positive Entwicklung. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wegen Lärmbelästigung sank die Zahl der Verstöße von 463 auf 298 im Jahr 2019.

„Die Entwicklung dieser Vorfälle ist meist wellenförmig und es kann nicht konkret begründet werden, weshalb sie steigen oder sinken. Die meisten Verstöße werden hier übrigens nachts durch die Polizei festgestellt“, konstatiert Ordnungsamtsleiter Oliver Gockel. Die Verstöße auf Grünanlagen (2018: 103; 2019: 113) und gegen die Stadtordnung (2018: 82; 2019: 92) sind leicht angestiegen. Hingegen wurden Hundehalter weniger (2018: 57-mal, 2019: 39-mal) und Menschen, die achtlos ihren Müll wegwerfen, deutlich seltener verwarnt (2018: 68-mal, 2019: neunmal)

Zu den Aufgaben des Ordnungsamts gehört es auch, den ruhenden sowie den Fließverkehr zu kontrollieren. Hier wurden im Jahr 2019 25’669 Halt- und Parkverstöße festgestellt. Diese Zahl sank um rund 3000 (2018: 28’681). Geblitzt wurden im vergangenen Jahr 18’247 Autofahrer. Das sind nur circa 500 weniger als 2018. Zum Teil waren die Geschwindigkeitsüberschreitungen so hoch, dass Fahrverbote erlassen werden mussten. 163-mal müssen die Fahrer bzw. Fahrerinnen einen Monat laufen, in drei Fällen wurden zwei Monate Fahrverbot verhängt und ein Fahrer/in muss sogar für drei Monate den Führerschein abgeben. Einer der „Raser“ fuhr dabei doppelt so schnell wie erlaubt. Bei 80 km/h wurde die Person mit 161 km/h auf dem Stadtring Nord-Ost erwischt. Innerhalb der Stadtgrenzen überschritt ein Fahrer/Fahrerin die erlaubte Geschwindigkeit auf der Nürnberger Straße sogar um mehr als das Doppelte und fuhr 110 km/h in einer 50er-Zone. Die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitete somit im vergangenen Jahr insgesamt 43’916 Fälle.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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