EINSTELLUNG DER BESUCHE IN STATIONÄREN EINRICHTUNGEN

Mit Schreiben vom 13. März 2020 informierte das Thüringer Landesverwaltungsamt, dass ab sofort Besuche in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr zugelassen sind. Zum Schutz der älteren Bevölkerung wurde diese Entscheidung getroffen. In begründeten Härtefällen kann die Einrichtungsleitung Ausnahmen zulassen und muss die erforderlichen Vorkehrungen vornehmen sowie die Gründe der Entscheidung bei der Heimaufsicht anzeigen.

„Durch die schnelle Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind besonders ältere Bürgerinnen und Bürger erhöhten Risiken ausgesetzt. Um auch hier soziale Kontakte zu vermeiden und die Infektionsverbreitung einzudämmen, ist es wichtig, sich an diese Maßnahme zu halten.“, erklärt Oberbürgermeister Julian Vonarb.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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