KEINE TRAUERFEIERN IN DEN KOMMUNALEN TRAUERHALLEN

Seit heute werden keine Termine für künftige Trauerfeiern in den kommunalen Trauerhallen der Stadt Gera mehr angenommen. Beisetzungen am Grab werden unter Beachtung der Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 13. März 2020 weiterhin stattfinden.  „Dies bedeutet, bis zum 24. März 2020 werden bereits bestätigte Trauerfeiern durchgeführt. Ab dem 25. März 2020 werden keine Trauerfeiern in den kommunalen Feierhallen mehr durchgeführt. Bereits bestätigte Termine von Trauerfeiern für den Zeitraum ab dem 25. März 2020 werden durch die Friedhofsverwaltung abgesagt. Es sind nur noch Beisetzungen am Grab bis maximal 49 Personen inklusive Friedhofspersonal möglich“, erklärt Matthias Mittenzwey, Leiter des Amtes für Stadtgrün. Seitens der Stadtverwaltung werden ebenfalls alle Bestattungsinstitute informiert.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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