NEUER BUSSGELD-KATALOG SIEHT HOHE STRAFEN VOR

Seit dem 3. April 2020 müssen Bürger, die sich nicht an die Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 halten, noch deutlicher mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen rechnen. Der Freistaat Thüringen hat dazu einen Bußgeldkatalog veröffentlicht.

So werden zum Beispiel bei der Nicht-Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern bereits 100 Euro fällig. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen werden mit 200 Euro geahndet. Tiefer müssen Gewerbetreibende in die Tasche greifen, die von der Schließungsverpflichtung betroffen sind, denn wenn sie Betriebe unberechtigt für den Publikumsverkehr öffnen, müssen sie mit einer Geldbuße von 4000 Euro rechnen. Gleiches gilt für Dienstleistungsunternehmen.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen das Verbot von Versammlungen, Demonstrationen und Versammlungen von mehr als sieben Personen werden als Straftaten geahndet.

Der vollständige Bußgeldkatalog kann unter „https://www.corona.gera.de“ heruntergeladen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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