MEHRHEIT HÄLT SICH AN KONTAKTVERBOTE

Zu sehen ist der Erfurter Domplatz mit dem Wochenmarkt am 11. April 2020.

Die Thüringer Polizei zieht eine positive Bilanz, was die Einhaltung der Corona-Maßnahmen anbetrifft. Die Menschen hätten sich überwiegend an die Kontaktverbote gehalten. Nur vereinzelt habe es Verstöße gegeben.

Über das lange Osterwochenende wurden in Gera insgesamt mehr als zwei Dutzend Anzeigen vom Ordnungsamt aufgrund von Verstößen gegen die „Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ ausgestellt. „Der Großteil der Geraer Bürgerinnen und Bürger hat sich vorbildlich verhalten und für ruhige Osterfeiertage gesorgt, jedoch enttäuscht mich dennoch, dass sich einige Personen selbst und ihre Mitmenschen gefährdet haben“, äußert sich Oberbürgermeister Julian Vonarb dazu.

Allgemein resümierten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass sich trotz des schönen Wetters viele Menschen, mit wenigen Ausnahmen, umsichtig verhalten haben. Die geforderten Abstände wurden eingehalten und es wurde sich zumeist an das Verbot von Ansammlungen gehalten.

Der Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sieht bei Verstößen gegen die Verordnung beispielsweise ein Bußgeld von 100 Euro vor, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Auch die Nichteinhaltung des Kontaktverbotes wird für die Teilnehmer teuer; dabei ist ein Bußgeld von 400 Euro fällig, und bei mehr als sieben Teilnehmern wird dies zudem als Straftat gewertet.

Wie lange und in welchem Umfang die Einschränkungen des öffentlichen Lebens noch andauern werden, wird erst im Laufe der Woche von der Bundesregierung entschieden. Bis zu einer eventuellen Lockerung sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera weiterhin dazu angehalten, sich an die vorgegebenen Kontaktbeschränkungen zu halten, um die sprunghafte Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Das Ordnungsamt und die Polizei werden auch weiterhin auf Streife sein und die Einhaltung sowohl der Auflagen in der Öffentlichkeit als auch der Regelungen für Gewerbetreibende kontrollieren.

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