RADVERKEHR — ÄNDERUNGEN AUFGRUND NOVELLIERUNG DER STVO

Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) und die Mitgliedskommune Gera begrüßen die Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung. Am 14. Februar 2020 stimmte der Bundesrat der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung zu. Am 28. April 2020 traten die Änderungen nun offiziell in Kraft. Sie gestalten den Radverkehr auch auf Thüringens Straßen sicherer, so die Position aus dem Dezernat für Bau und Umwelt der Stadtverwaltung Gera.

Laut Stadtverwaltung Gera ergeben sich folgende wesentliche Änderungen für den Radverkehr:

Beim Überholen von Radfahrern wurde ein Mindestabstand eingeführt. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge künftig 1,5 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten und außerorts zwei Meter.

Die bestehende Grünpfeilregelung wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Radfahrer ausgeweitet. Zudem wurde ein neues Verkehrszeichen für rechtsabbiegende Radfahrer eingeführt.

Rechtabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen an Kreuzungen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren.

Kraftfahrzeuge bekommen ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr.

Es werden Fahrradzonen eingeführt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern je Stunde.

Alle Änderungen im Überblick gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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