KRITIKERN FEHLT DAS BEGLEITGESETZ ZUR CORONA-WARN-APP

Die mehrere Millionen Euro teure Corona-Warn-Applikation steht seit Dienstag, den 16. Juni 2020, zur Verfügung und wurde bis zum Vormittag des 19. Juni bereits rund acht Millionen mal heruntergeladen. Genutzt wird sie vor allem in den Städten, also dort, wo die Wahrscheinlichkeit physischer Kontakte tatsächlich höher ist, und dort wiederum häufiger in der Altersgruppe der 18 bis 29-Jährigen. Wie viele Menschen sie nach der Installation auch wirklich nutzen, ist jedoch nicht bekannt. Einige wollen die Applikation nur der Neugierde halber heruntergeladen und anschließend wieder gelöscht haben. Auf zahlreichen älteren Geräten ist sie außerdem nicht nutzbar, und ein nicht unwesentlicher Teil der Menschen lehnt entweder die Applikation ab, oder generell den Gebrauch oder das ständige Mitführen von Smartphones. So ist es fraglich, ob die nötigte Nutzerzahl, eine Mehrheit von beispielsweise 60 % bzw. 50 Millionen Bürgern, auf freiwillige Art zustande kommt.

Desweiteren gibt es Fragen zu einer möglichen verpflichtenden Nutzung in späterer Zeit. Die Bundesregierung erklärte über ihre sozialen Netzwerke folgendes:

Staatlichen Stellen ist die Verpflichtung zur App-Nutzung nicht möglich, da diese eine Rechtsgrundlage benötigen würden. Die Aufforderung zur Nutzung der App durch Arbeitgeber, Geschäfte oder ähnlichen widerspricht aus Sicht der Bundesregierung geltenden Rechtsprinzipien. Die App ist weder dazu gedacht, noch dafür geeignet, Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen vorzunehmen. Die Bundesregierung rät allen davon ab, sich die App vorzeigen zu lassen oder einer solchen Aufforderung nachzukommen.

Kritikern fehlt jedoch ein sogenanntes Begleitgesetz, welches den Einsatz dieser Applikation regelt, und einige vermuten sogar, es sei bewusst darauf verzichtet worden, weil die Corona-Warn-Applikation nur die erste Etappe in einem Gesamtprozess darstelle. Ihr Einsatz werde nicht auf die Dauer der Pandemie beschränkt bleiben, denn mit ihr beginne der Aufbau einer neuen Kontroll-Infrastruktur. Durch Aktualisierungen könne der Code verändert werden, und damit auch die Funktion der Applikation. Damit träfen die entwarnenden Aussagen der Datenschützer auch nur für diese erste Version zu. Komme die erforderliche Nutzermehrheit nicht zustande, werde sie verpflichtend. Sei die Akzeptanz dagegen hoch, müsse mit weiteren Projekten gerechnet werden, z. B. für andere Viren. Der Weg sei schon festgeschrieben: Am Ende werde es für jeden Bürger digitale Identitäten geben, die als Eintrittsberechtigung in das öffentliche Leben dienen, mit Gesundheitsnachweisen als festen Bestandteil. Die Aussagen der Bundesregierung würden dagegen nur für den Moment gelten.

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  1. UMPROGRAMMIERUNG DER CORONA-WARN-APP GEPLANT – GERA

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