MELDUNGEN DER STADTVERWALTUNG

Für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 werden keine Elternbeiträge für die Nutzung von Schulhorten erhoben. Grundlage dafür ist das am 5. Juni 2020 beschlossene Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG). Auch die bisher vorgesehene Beitragspflicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung ist mit dem Gesetz entfallen. Bei Beitragszahlern, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wurde der Einzug für die Monate April bis Juni 2020 automatisch ausgesetzt. Wer die Hortgebühren monatlich per Dauerauftrag überweist und bereits für die beitragsfreien Monate gezahlt hat, soll die Überweisungen um die Anzahl der zu viel bezahlten Monate unterbrechen. Damit werden die Gebühren nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs wieder verrechnet.

Zeitgleich mit der neuen Thüringer Verordnung, die am 13. Juni 2020 in Kraft tritt, erließ auch die Stadt Gera eine neue Allgemeinverfügung. Diese regelt im Wesentlichen folgende Punkte: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss, neben der Nutzung im ÖPNV und beim Einkaufen, auch weiterhin beim Aufenthalt in überdachten Einkaufszentren getragen werden sowie bei der Inanspruchnahme von gesichtsnahen Dienstleistungen, also beim Frisör, in Barbierbetrieben usw. Eine Mund-Nase-Bedeckung wird auch in geschlossenen Räumen empfohlen, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Im Paragraf 2 wird konkretisierend auf besondere branchenspezifische Hygieneschutzkonzepte verwiesen. Beispielsweise gelten für Kosmetik- und Nagelstudios, Piercing- und Tätowierungseinrichtungen, Fußpflege sowie für das Friseurhandwerk und Barbierbetriebe spezifische Branchenregelungen des Thüringer Gesundheitsministeriums. Betriebe und Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens werden darauf verwiesen, bei der Behandlung und Pflege von Risikopatienten und Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 die erforderlichen Hygienemaßnahmen, welche das Robert-Koch-Institut empfiehlt, umzusetzen. Ab dem 13. Juni 2020 müssen u. a. beim Amt für Gesundheit und Versorgung für folgende Bereiche Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden, um ihren Betrieb öffnen zu können. Das heißt, Saunen, Thermen, Bäder, Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen in geschlossenen Räumen, private Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen und mehr als 75 unter freiem Himmel sind anzuzeigen. Der Meldeweg führt über hygiene@gera.de oder per Post zur Stadtverwaltung Gera, Amt für Gesundheit und Versorgung, Abteilung Gesundheitsamt, Kornmarkt 12, 07545 Gera. Zudem wurde das elektronische Postfach verdachtsfälle@gera.de eingerichtet. Um sich als Kontaktpersonen anzuzeigen oder für Personen, die aus einem Nicht-EU-Land nach Gera zurückkehren, soll dieses Postfach genutzt werden. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind auch weiterhin unter der Rufnummer 0365 838 3526 erreichbar. Im Paragraf 4 wird nochmals ausführlich auf die Regelungen zur Quarantäne eingegangen. Diese bleiben erhalten und gelten sowohl für Personen, welche an COVID-19 erkrankt sind, als auch für die mit der Person im Haushalt lebenden Menschen. Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum 15. Juli 2020 und kann ausführlich unter www.corona.gera.de sowie im Amtsblatt der Stadt Gera nachgelesen werden.

Trotz der Corona-Einschränkungen werden die Stadt Gera und die Von-Wiese-Stiftung auch in diesem Jahr die besten Absolventen der Geraer Schulen im Schuljahr 2019/2020 ehren. Da aufgrund des Abstandsgebotes eine große Festveranstaltung im Rathaussaal nicht möglich ist, finden die Würdigungen in Abstimmung mit den Schulen im kleineren Rahmen statt. Dazu sollen Zeugnisübergaben oder andere schulische Veranstaltungen genutzt werden. Die Schülerehrung der Stadt Gera wird durch die Von-Wiese-Stiftung gefördert. Die Jahrgangsbesten in den Bildungsgängen allgemeine Hochschulreife, qualifizierender Hauptschulabschluss und Realschulabschluss werden jeweils mit dem Von-Wiese-Preis geehrt.

Auch in diesem Jahr haben die insgesamt neun Kooperationspartner, bestehend aus Vertretern der Thüringer Landratsämter, Stadtverwaltungen und privaten sozialen Institutionenen, die sich für die Zusammenarbeit im Projekt „Nebenan Angekommen“ ausgesprochen haben, darunter auch die Ehrenamtszentrale der Stadt, die gemeinsam mit den Projektpartnern für die interkulturelle Öffnung der Engagementstrukturen im Bundesland wirken wird. Regionale Netzwerke sollen von den Kooperationspartnern u. a. durch Synergieeffekte und bedarfsgerechte Qualifikationen gestärkt werden. Zudem reichen die Kooperationspartner Mittel des Engagementfonds „Nebenan Angekommen“ an Projekte für, mit und von Flüchtlingen aus. Engagierte Nachbarschaften können sich hier auf bis zu 1000 Euro für ihre Aktivitäten bewerben, so z. B. für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Honorare, Öffentlichkeitsarbeit oder Sachkosten. Im Fokus steht die Einbindung unserer neuen Nachbarn in ehrenamtliche Strukturen. Gefördert wird der Engagementfonds durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Thüringer Ministerium für Migration, Verbraucherschutz und Justiz. Als Bestandteil des landesweiten Netzwerkes „Nebenan Angekommen“, unterstützt der Thüringer Engagementfonds finanziell und unbürokratisch Träger der ehrenamtlichen Flüchtlings- und Integrationshilfe bei dem Aufbau und der Verstetigung ihrer lokalen Angebote. Die Ehrenamtszentrale der Stadt Gera ist Kooperationspartner des thüringenweiten Netzwerkes zur Stärkung der Willkommenskultur. Ansprechpartner der Stadt sind die Koordinatorin der Ehrenamtszentrale, Sybille Thomae, und der Abteilungsleiter für Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften, René Soboll. Anträge können in der Ehrenamtszentrale auf dem Kornmarkt gestellt, sowie unter www.gera.de heruntergeladen werden. Bewerbungsschluss ist der 14. Juli 2020.

Schwammspinner oder Buchsbaumzünsler, Weidenbohrer oder Gespinstmotte – bei so vielen Raupen in den Gärten verliert man leicht die Übersicht. Dabei ist dieses Wissen relevant, um zu entscheiden, die Raupen zu füttern, weil sie nützlich sind, oder es mit ihnen aufzunehmen, weil sie Schaden machen. Die Stadtverwaltung stellt unter www.gera.de umfassende Informationen zu verschiedenen Raupenarten in das Datennetz. Über die Startseite finden Interessierte unter der Überschrift „Raupenplage in Gera“ den Link zur Seite mit diesen drei Themen: Informationen zu a) Schwammspinnern, b) Buchsbaumzünslern und c) zwölf häufigen Raupen in Gera. Die häufigen Raupenarten sind bebildert als Raupe und Falter veröffentlicht, um die Tiere im heimischen Garten gut bestimmen zu können. René Köhler aus dem Naturkundemuseum verfasste wissenswerte Informationen zu Auswirkungen der Tiere auf die Umwelt und im Fall von Schädlingen zu Bekämpfungsmöglichkeiten. Die Übersicht entstand in Kooperation von Umweltamt, Naturkundemuseum und Pressestelle. Bei Fragen und Anliegen zu Raupen in der Stadt ist der erste Ansprechpartner das Umweltamt Gera unter der Rufnummer 0365 8384200. Die Netzadresse lautet „https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=239215&_lang=de“ für die Seite „Raupenplage in Gera“ auf der Seite der Stadt Gera.

Am Montag, den 15. Juni 2020, begannen weitere Straßenbauarbeiten in Gera. Diese beauftragt das Tiefbauamt des Dezernates für Bau und Umwelt der Stadtverwaltung Gera, um schwer geschädigte Straßenoberflächen und teilweise auch die Bankettbereiche in Ordnung zu bringen. Begonnen wurde in der Kurt- Keicher-Straße zwischen Franz-Mehring-Straße und Franz-Petrich-Straße sowie im Abschnitt zwischen Franz-Petrich-Straße und Herderstraße. Im Anschluss daran werden Teile der Steinbeckstraße, der Scheubengrobsdorfer Straße, der Straße des Bergmanns und die Verbindungsstraßen zwischen den Ortsteilen Steinbrücken—Roben, Roben—Rusitz und Rusitz bis zum Anschluss an den Vorspanneberg saniert. Die Arbeiten dauern bis Ende Oktober 2020. Während der Baumaßnahmen müssen Straßen teilweise voll gesperrt werden. Die geänderten Verkehrsführungen kündigt die Baufirma rechtzeitig an. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit.

Es ist mal wieder heiß geworden um die in der DDR geschiedenen Frauen, sie verlangen wahrscheinlich wohl zu viel. Für eine Reform des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) von 1991 ist 30 Jahre danach in Anbetracht der vermutlichen Bearbeitungsdauer und der kaum vorhanden Mehrheit dafür im Bundestag keine Zeit mehr übrig,- keine Lebenszeit von den Betroffenen. So das RÜG wieder aufzuknüpfen, das ist keine Lösung. Der Bund und die Länder versuchen einen Finanzstreit auf dem Rücken der in der DDR geschiedenen Frauen, der bestimmten Berufsgruppen oder ehemaliger jüdischer Kontingentflüchtlinge auszutragen und damit mögliche Lösung verstellen. Der Entschädigungsfond für Einmalzahlungen muss für die Ostfrauen ab Anfang nächsten Jahres erreichbar sein. Dazu muss die Summe jetzt in den Haushalt für das kommende Jahr eingestellt werden. In der Bundesregierung sei man sich einig, dass es eine Lösung nur im Rahmen eines Härtefallfonds aufgrund konkreter Bedürftigkeit geben könne. Einzelne ostdeutsche Länder seien da jedoch anderer Meinung. Sie wollten 30 Jahre nach der deutschen Einheit das RÜG korrigieren, so der Ostbeauftragter Marco Wanderwitz, CDU. Zudem werde der Bund einen Ausgleich nicht allein finanzieren wollen. Der Verein hat vor einem Jahr den durchschnittlichen Anspruch einer in der DDR geschiedenen Frau auf Basis der VN-CEDAW Ansicht berechnet und um 50 % verringert mit einer Summe von durchschnittlich 54’000 Euro pro Frau gefordert. Welche Summe am Ende steht, muss nun endlich die Bundesregierung benennen. Das haben die Frauen der Regierung ebenfalls bereits vor einem Jahr deutlich gemacht. Die Themen des Treffens der Initiativgruppe in Gera am 5. Juni 2020, Beginn 16.00 Uhr im Rathaussaal, unterstützt von Frau Dr. Lilia Uslowa Gleichstellungsbeauftragte, sind die Entschädigungslösungen – mit einer Einmalzahlung für alle Gruppen wie mit dem Leipziger Runden Tisch gefordert wurde einverstanden sein oder einen anderen Entschädigungsvorschlag auszuarbeiten und unterbreiten.

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