HINWEIS ZUR AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST IN DEUTSCHLAND

Am 10. September 2020 wurde der erste offizielle Nachweis einer Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Die Tierseuche wurde im Grenzgebiet zu Polen, in Brandenburg nachgewiesen. Das Veterinäramt informiert, dass ein Hauptverbreitungsweg des Virus im achtlosen Wegwerfen infizierter Speiseabfälle (nicht durcherhitzte Lebensmittel vom Schwein/Wildschwein, z. B. Salami, roher Schinken) aus bereits betroffenen Gebieten besteht. Um zu verhindern, dass sich das Virus in Deutschland noch weiter verbreitet, sind weiterhin vorbeugende Maßnahmen die beste Bekämpfung. Ein frühzeitiges Erkennen der Krankheit an einem Ausbruchsort ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Tilgung.

Das Veterinäramt bittet um Beachtung folgender Maßnahmen:

Geben Sie die oben beschriebenen Speiseabfälle nicht in die freie Natur, den eigenen Komposthaufen oder die Biotonne. Eine Entsorgung im Restmüll („schwarze Tonne“) garantiert ein Verfahren, bei der das Virus vollständig abgetötet wird.

Kommen Sie der Meldepflicht für jedes tot aufgefundene Wildschwein, auch Unfallwild, beim zuständigen Jagdpächter nach. Sollte dieser nicht bekannt sein, so soll der Fundort dem Veterinäramt (Gagarinstraße 68, 07545 Gera, Rufnummer 0365 8383571, außerhalb der Dienstzeit die Rettungsleitstelle 0365 48820) gemeldet werden.

Die Afrikanische Schweinepest stellt keine Gesundheitsgefahr für Menschen oder Haustiere dar. Eine Erkrankung kommt nur bei Schweinen und Wildschweinen vor.

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