GESCHÄFTE BLEIBEN AM 3. UND 4. OKTOBER GESCHLOSSEN

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 29. September 2020 (Az. 3 EN 643/20) entschieden, dass am kommenden Wochenende, 3. und 4. Oktober 2020, in Gera die Geschäfte nicht öffnen dürfen. Der Antrag, der dieser Entscheidung voraus ging, wurde von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft gestellt.

Als Gründe werden aufgeführt, dass die Höhlermeile kein hinreichender Anlass sei, um die Läden außerhalb der gesetzlich festgelegten Zeiten zu öffnen. Zudem sei der räumliche Geltungsbereich für die gesonderte Ladenöffnung zu groß gefasst. Laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Geschäfte nur in unmittelbarer Umgebung des Festgeländes von der Sonderregelung profitieren.

„Wir bedauern die Entscheidung sehr. Unser Ziel war es, für die Geraer auch in Corona-Zeiten ihr Höhlerfest, wenn auch in abgespeckter Form, auszurichten. Mit der geplanten Sonderöffnung für Läden sind wir auch dem expliziten Wunsch einer Vielzahl von Unternehmern und Händlern in der Stadt nachgekommen. Ihnen sollte damit eine zusätzliche Absatzmöglichkeit geboten werden, gerade weil sie im Frühjahr durch den Lockdown erheblich gelitten und große wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen hatten. Außerdem sind coronabedingt bisher alle großen Feste und die damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr entfallen. Für viele Händler, genauso wie für mich, ist diese Entscheidung sicher nicht gänzlich nachvollziehbar“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Die Höhlermeile mit allen angekündigten Ständen und Programmpunkten wird uneingeschränkt stattfinden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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