WARNSTREIK BEIM GVB AM 29. SEPTEMBER 2020

Am 29. September 2020 wurde auch der Geraer Verkehrsbetrieb bestreikt. Kurz nach Mitternacht zogen die Fahrer des Frühdienstes ein Absperrband quer über das aus dem Betriebshof führende Gleis, versehen mit einem Banner, um zu verhindern, dass Fahrzeuge das Gelände verlassen. Die von Seiten des Unternehmens benachrichtigte Polizei musste nicht eingreifen.

Die Streikenden kamen der Aufforderung nach, die Sperre zu beseitigen. Zuvor hatte die GVB-Leitung bereits darauf hingewiesen, dass eine Blockade der Ausfahrt auch während eines Streiks nicht statthaft ist.

Kurz vor Betriebsbeginn um 3.45 Uhr wurden einige Straßenbahnwagen rückwärts über das Einfahrtsgleis herausrangiert. Denselben Weg nahmen auch zwei KOM. Die Fahrzeuge wurden von Arbeitern aus der Werkstatt geführt, während alle Fahrer der regulären Frühschicht vor dem Betriebshof standen. Betrieben wurden die Linien 1, 3 und 17 mit sechs Straßenbahnzügen bzw. den zwei KOM im Rahmen eines Notfahrplanes. Die Linie 18 war nicht betroffen und verkehrte regulär, ebenso die RVG-Fahrzeuge im Stadtgebiet. An dem Streik beteiligten sich 80 Angestellte.

Nach knapp 13 Stunden wurde der Fahrbetrieb ab etwa 16 Uhr eingestellt. Alle Fahrer, die den Notbetrieb am 29. September 2020 ermöglicht hätten, waren an die gesetzlichen Grenzen angelangt. Der Fahrbetrieb wird erst wieder am 30. September zum regulären Betriebsbeginn um 3.45 Uhr aufgenommen. Dann sollen alle Linien wieder wie gewohnt bedient werden.

Die Vereinte Dienstleistungsgewektschaft rief deutschlandweit zu Warnstreiks auf, um die kommunalen Arbeitgeber zu Verhandlungen über einen einheitlichen Rahmentarifvertrag zu bewegen. Zuvor hatte es die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber abgelehnt, mit der Gewerkschaft zu verhandeln. In Thüringen betraf der Streikaufruf die Unternehmen EVAG, GVB und die Jenaer Nahverkehr GmbH.

Gefordert werden für die rund 87’000 ÖPNV-Beschäftigten in Deutschland einheitliche Regelungen in Fragen wie Nachwuchsförderung, Entlastung sowie den Ausgleich von Überstunden und Zulagen für Schichtdienste. Darüber hinaus soll die Ungleichbehandlung in den Bundesländern beendet und zentrale Regelungen wie 30 Urlaubstage oder Sonderzahlungen künftig deutschlandweit vereinheitlicht werden. Mit einer Forderung für Auszubildende sollen Anreize zum Einstieg in den Beruf und zur Nachwuchsförderung geschaffen werden.

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