39 SPORTSTÄTTEN MIT EINSCHRÄNKUNGEN WIEDER NUTZBAR

Die Stadt Gera folgt der Verordnung und öffnete Mittwoch, den 11. November 2020, zunächst 38 Sportstätten, und ab 12. November 2020 das Hofwiesenbad – alles zusammen ausschließlich für den jetzt zugelassenen Vereins-Nachwuchssport der bis 18-Jährigen. Nutzbar sind die Anlagen wochentags bis 20 Uhr. Da am Wochenende Sportstätten nahezu ausschließlich für Wettkämpfe genutzt werden, die aber nach der Thüringer Verordnung untersagt sind, bleiben die Sportstätten am Samstag und Sonntag geschlossen.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, stehen den Vereinen ihre Trainingszeiten zur Verfügung wie vertraglich mit der Stadt Gera vereinbart. Dies betrifft jedoch nur die Zeiten in den jetzt wieder geöffneten Hallen. Geschlossen bleiben die Schulsporthallen und Schulsportfreianlagen, die Schulstandorten direkt zugeordnet sind und im Normalbetrieb vorwiegend für den Schulsport genutzt werden. Die Entscheidungsgrundlage hierfür liegt im Schreiben des Thüringer Bildungsministers Helmut Holter an alle Schulen vom 30. Oktober. Demnach gilt für diese den Schulstandorten zuzuordnenden Sportstätten ein Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern, alle Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in den Hallen und Anlagen sind abzusagen zur Verminderung weiterer Infektionsausbreitung. Auch im Normalbetrieb der Schulen in Stufe grün gebe es Möglichkeiten, den „vorbeugenden Infektionsschutz weiter zu schärfen“, heißt es in dem Schreiben.

Für das Hofwiesenbad werden von städtischer Seite gesonderte Absprachen mit den Vereinen getroffen. Hier ist ein Nutzungsbeginn ab dem 12. November 2020 vorgesehen.

„Die Stadt Gera unterstützt die Entscheidung des Landes, dass Kinder und Jugendliche wieder trainieren dürfen. Zugleich bitte ich alle Beteiligten, die Infektionsschutzkonzepte der Vereine anzuwenden, damit auch weiterhin viele Aktivitäten möglich bleiben und wir nicht wieder einschränken müssen“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Alle Vereine erhielten am 10. November 2020 eine Information der Stadtverwaltung zum Stand der Dinge. Die Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften steht bei Fragen und Anliegen zur Verfügung unter der Rufnummer 0365 8381130 sowie unter „sport@gera.de“.

Wie die Stadtverwaltung weiter informiert, können auch Sportangebote privater Träger für die bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen stattfinden. Dies betrifft unter anderem Angebote der Kampfsport- und Tanzschulen. Auch hier müssen die Infektionsschutzkonzepte der jeweiligen Einrichtungen und Anbieter eingehalten werden.

Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der städtischen Sportstätten, die wieder für den Vereinssport der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren geöffnet werden:

Stadion der Freundschaft
Stadion am Steg
Sportplatz Heinrichsgrün
Sportplatz Brüte
Sportplatz Sportzentrum Karl Harnisch
Sportplatz Liebschwitz
Sportplatz Roschütz
Postsportplatz
Sportplatz Ostvorstadt „Ossel“
Sportplatz Trebnitzer Straße
Saarbacharena
Sportplatz Fuchsberg
Sportplatz Leumnitz
Sportplatz Pforten
Sportplatz Langenberg
Sportplatz Falka
Sportplatz Aga
Panndorfhalle
Turnsportzentrum
Sporthalle Stadtzentrum
Ostvorstädtische Sporthalle „Ossel“
Sporthalle Tinz
Sportzentrum Ulli Wegner Boxhalle
Sportzentrum Ulli Wegner Sporthalle
Sporthalle Sportzentrum Karl Harnisch
Sporthalle Liebschwitz
Sporthalle Leumnitz
Sporthalle Aga
Skatepark
Rollhockeystadion
Reitstadion Milbitz
Schießsportanlage Ufer-Elster-Park
Radrennbahn
Rollschnellaufbahn
Beachvolleyballplatz am Sportzentrum Ulli Wegner
Bootshaus Sportzentrum Karl Harnisch
Kegelbahn Söllmnitz
Tennisplatz Aga
Schwimmhalle „Hofwiesenbad“

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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