ERSTMALS MASKENPFLICHT UNTER FREIEM HIMMEL

Die Schilder mit der Aufschrift „Maskenpflicht” wurden am Nachmittag des 3. Dezember 2020 montiert.

Mund und Nase müssen nun auch auf dem Marktplatz und an den ausgewiesenen Stellen im Bereich Heinrichstraße und Platz der Republik bedeckt werden. Seit dem 4. Dezember 2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung, welche diese Anordnung enthält.

Wie wird die neue Regel akzeptiert? Nur wenige sind heute in den genannten Bereichen ohne Maske unterwegs. Bargesichtige Passanten ernten mitunter missliebige Blicke. Auch sind Beschimpfungen und körperliche Übergriffe nicht mehr ausgeschlossen. Ein Schüler meint: „Ich will halt keinen Ärger bekommen.” Andere fragen sich, wie weit das noch gehen soll. Und ein älterer Herr sagt, es könne doch nicht sein, dass die Menschen ihr Leben jetzt dem vorsätzlich herbeigeführten Abbau im Gesundheitswesen anpassen müssen.

Eine wirkliche Angst vor dem Virus ist eher bei Menschen im Rentenalter zu beobachten. Manche achten penibel darauf, anderen nicht zu nahe zu kommen, mahnen laut zum „Abstand halten” und wären offenbar auch bereit, ihre Kontakte bis zur völligen Einsamkeit zu reduzieren.

Die Allgemeinverfügung vom 3. Dezember 2020 ist abrufbar unter folgender Adresse:

https://unser.gera.de/wp-content/uploads/2020/12/20201203_AV_Gera_unterschrieben.pdf

Was kann als Maske verwendet werden? In der „Begründung zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Gera vom: 03. Dezember 2020” (siehe „https://unser.gera.de/wp-content/uploads/2020/12/20201203_Begruendung-Allgmeinverfuegung-der-Stadt-Gera-03.12.2020.pdf”) ist folgendes zu lesen:

„Als MNB ist dabei jeder Schutz anerkannt, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache und Atmung zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder Zertifizierung. Um die Beschaffungswege für die Bevölkerung dabei so niederschwellig wie möglich zu halten, sind aus Baumwolle selbst hergestellte Masken, aber auch Schals, Tücher und Buffs aus Baumwolle ausreichend. Zu beachten ist, dass grundsätzlich niemand dazu verpflichtet wird, einen zertifizierten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausreichend sind bereits in jedem Haushalt vorzufindende Dinge aus Baumwollstoff, wie beispielsweise ein Halstuch aus Baumwolle, ein Geschirrtuch, ein T-Shirt
usw.”

Grafiken der Stadtverwaltung zeigen die Bereiche, in denen die Maske getragen werden soll:

„Auffällig am derzeitigen Infektionsgeschehen war und ist unverändert insbesondere der Umstand, dass die steigenden Fallzahlen nicht auf einzelne lokale Ausbruchsgeschehen, etwa in Alten- oder Pflegeheimen oder sonstigen Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen sind, sondern sich flächig über das gesamte Stadtgebiet verteilen”, schreibt die Stadtverwaltung.

Nach den Reiserückkehrern sei ein großer Teil der Neuinfektionen auf Fälle im Zusammenhang mit Treffen im Familien- und Freundeskreis, auf Veranstaltungen im betrieblichen Umfeld sowie auf Treffen von größeren Personengruppen im öffentlichen Raum zurückzuführen. Das epidemiologische Verteilungsbild nach Region lasse sich nach der fachlichen Einschätzung des Amtsarztes auch auf eine mangelnde Akzeptanz der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Abstand halten, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, Händehygiene, und der vom Gesundheitsamt bereits getroffenen Schutzmaßnahmen zurückführen. Die Gesamtschau zeige darüber hinaus aus epidemiologischer Sicht, dass weitergehende
Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung notwendig seien, und dass diese insbesondere an jene Verhaltensweisen adressiert werden sollten, welche derzeit
das Pandemiegeschehen maßgeblich beeinflussen. Daher sei aus epidemiologischer Sicht die Weiterführung bzw. Verschärfung geeigneter
Maßnahmen unabdingbar, so die Stadtverwaltung weiter.

Um 13.27 Uhr meldete das Gesundheitsamt 44 neue Corona-Fälle für die Stadt Gera. Damit liege die Zahl der aktiven Fälle bei insgesamt 231. Die Sieben-Tage-Zahl wurde mit 169,7 angegeben. Im Vergleich zum Freistaat Thüringen und Deutschland, wo der Sieben-Tage-Wert 159,9 bzw. 134,9 beträgt, liege Gera über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt. Nach wie vor seien in der Stadt Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen betroffen. Dadurch befänden sich gegenwärtig 771 Menschen in häuslicher Quarantäne.

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