WELCHE NEUEN REGELN GELTEN AB DEM 16. DEZEMBER 2020?

Am Dienstag, den 15. Dezember 2020, trat eine neue Thüringer Verordnung in Kraft. Das Thüringer Kabinett hatte bereits am Sonntag, reagierend auf die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz für einen harten Shutdown noch vor Weihnachten, einen Beschluss über weitere Maßnahmen gefasst. Die Umsetzung der Beschlüsse regelt nun die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung, die weitreichende Beschränkungen zusätzlich zu den bereits bestehenden vorsieht, unter anderem die Schließung des Einzelhandels mit Ausnahmen ähnlich denen im Frühjahr, ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum sowie Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr.

Oberbürgermeister Julian Vonarb begrüßt grundsätzlich die neue Verordnung der Thüringer Regierung.

„Es ist gut, dass Thüringen so reagiert hat, nachdem die benachbarten Bundesländer bereits in der vergangenen Woche verschärfende Verordnungen beschlossen hatten. Die Thüringer Verordnung greift weitestgehend die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom Wochenende auf und verhindert somit einen Flickenteppich von Maßnahmen. Da es mittlerweile keinen Landkreis oder kreisfreie Stadt mit einer geringen Inzidenz mehr gibt, ist es richtig, dass flächendeckend gehandelt wird. Wichtig ist jetzt, die Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen, auch wenn sie hart erscheinen und nicht nur für den Einzelnen, sondern gerade für viele Unternehmen zu schweren Belastungen führen. Hier setze ich auf analoge Hilferegelungen, wie sie bereits z. B. für die Gastronomie gefunden wurden. Aber es ist dringend geboten, die Ausbreitung des Virus zu stoppen.“

Die nachfolgenden Regeln gelten vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021 zusätzlich zu den bereits bestehenden Regeln.

Die generellen Kontaktbeschränkungen gelten nicht mehr nur im öffentlichen Raum. Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts, insgesamt höchstens mit fünf Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht. Vom 24. bis 26. Dezember 2020 gilt erweitert ein gemeinsamer Aufenthalt des eigenen Haushalts mit bis zu vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis.

Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr.

Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb sind untersagt, ausgenommen sind der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, Trainingsbetrieb an Spezialgymnasien sowie der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen, olympischen und paralympischen Kaderathleten.

Noch nicht geschlossene Angebote und Einrichtungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sind für den Publikumsverkehr zu schließen, dazu zählen die Stadt- und Regionalbibliothek, der Tierpark und der botanische Gärten, die Volkshochschule, die Musikschule, das Stadtarchiv, offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit, Jugendhäuser und Jugendclubs.

Bei Veranstaltungen und Versammlungen zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen; der Gemeindegesang ist untersagt.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden für das Personal in regelmäßigen Abständen verpflichtende Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgeschrieben. Besucher in Eirichtungen der Pflege sind verpflichtet FFP-2-Schutzmasken oder gleichwertige Masken zu tragen. Es ist täglich nur ein zu registrierender Besucher je Bewohner gestattet. Tagespflegeeinrichtungen sind zu schließen.

Der Einzelhandel bleibt ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen. Ausgenommen sind Verkaufsstätten für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, KFZ-Handel, KFZ-Teile- und Fahrradverkaufsläden, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Geschlossen werden auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.

Alle Schulen wechseln ab 16. Dezember 2020 in das Häusliche Lernen. Für Schüler der Klassen eins bis sechs wir eine Notbetreuung sichergestellt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben geschlossen; auch hier wird Notbetreuung sichergestellt.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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