NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR GERA AB 21. DEZEMBER 2020

Am 21. Dezember 2020 trat erneut eine Allgemeinverfügung für die Stadt Gera in Kraft. Im Wesentlichen werden die Punkte der bisherigen Allgemeinverfügung aufgegriffen und verlängert, insbesondere betrifft das die Festlegungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum. Diese gilt im Stadtgebiet auch weiterhin für Heinrichstraße/Zentrale Umsteigestelle und den Marktplatz beim Betreten und Aufenthalt unter freiem Himmel zwischen 7 Uhr und 21 Uhr. Ebenso besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB beim Betreten und Aufenthalt von bzw. an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern.

Neu aufgenommen wurde ein Passus, welcher die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Personen mit positivem Corona-Testergebnis, unabhängig von der Art des Tests (PCR-Test oder Antigentest), bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme festschreibt. Angehörige des Haushalts positiv getesteter Personen müssen sich ebenso unverzüglich in Quarantäne begeben.

Die Allgemeinverfügung untersagt außerdem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebietes Gera. „Im Hinblick auf das weiter steigende Infektionsgeschehen und die hohe Auslastung der Krankenhäuser, ist es enorm wichtig, in diesem Jahr auf ein Feuerwerk zu verzichten, um somit mögliche Verletzungen zu vermeiden“, sagte der stellvertretende Leiter des Krisenstabes, Thilo Schütz.

Mit Stand 21. Dezember 2020 lag der Sieben-Tage-Wert unverändert hoch bei 432,7. Allein seit Freitag wurden 129 neue testpositive Personen registriert. Die Allgemeinverfügung ist unter www.corona.gera.de/verordnungen zu finden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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