BERÄUMUNG VON GRABSTÄTTEN UND URNENREIHENANLAGEN

Gemäß § 17 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe sind Urnenreihenanlagen für die Beisetzung von jeweils einer Urne pro Grabstätte vorgesehen. Ein Wiedererwerb sowie eine Verlängerung dieser Grabstätten sind nicht möglich. Urnenreihengrabstätten werden nach Ablauf der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Dem Nutzungsberechtigten entstehen hierbei keine Kosten.

Mit sofortiger Wirkung haben die Nutzungsberechtigten einer der folgenden Urnenreihenanlagen die Möglichkeit, Grabzubehör bis zu folgender Frist von der Grabstätte zu entfernen:

Südfriedhof, Abteilung VId
Ablauf der Grabstätte bis zum 31. Dezember 2020
Entfernung des Grabzubehörs bis zum 30. Januar 2021
Beräumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung ab 1. Februar 2021

Ostfriedhof, Abteilung XIXb und XVIId
Ablauf der Grabstätte bis zum 28. Februar 2021
Entfernung des Grabzubehörs bis zum 28. Februar 2021
Beräumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung ab 1. März 2021

Die Grabstätten, einschließlich Grabzubehör, welche bis zum Ablauf der oben genannten Frist nicht entfernt wurden, werden anschließend durch die Friedhofsverwaltung beräumt. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

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