VERBOT VON FEUERWERK IN DER SILVESTERNACHT

Zu sehen ist der Marktplatz zum Jahreswechsel 2008/2009.

Für viele Menschen gehört das Zünden von Böllern und Raketen traditionell zum Abschied vom alten und zur Begrüßung vom neuen Jahr. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und unnötigen Verletzungen vorzubeugen, ist der Verkauf von Silvester-Feuerwerk allerdings in diesem Jahr deutschlandweit verboten. Aber auch wer Feuerwerkskörper bereits erworben hat oder Reste vom Vorjahr besitzt, sollte abwägen, ob und wo er diese zündet.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 21. Dezember 2020 untersagt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera. Diese Festlegung wurde auch getroffen mit Blick auf die angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum Gera.

Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führt jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Zum Jahreswechsel 2019/2020 verzeichnete der Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen 107 Einsätze, 35 davon in Gera. 44 Rettungsdiensteinsätze hatten das Geraer Klinikum als Transportziel. Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen etwa auf Brücken und Plätzen um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, birgt eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal da der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lässt.

„Dieses Silvester wird ein ganz anderes als sonst. Es wird stiller und aufgrund der Kontaktbeschränkungen auch einsamer als sonst. Dennoch appelliere ich an die Vernunft aller, im Sinne der Menschen, die in den Krankenhäusern um ihr Leben kämpfen, in diesem Jahr auf das Knallen zu verzichten, um es den so schon überlasteten Ärzten und dem Pflegepersonal nicht noch schwerer zu machen“, sagte Oberbürgermeister Julian Vonarb.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*