WICHTIGE ÄNDERUNGEN UND NEUREGELUNGEN AB JANUAR 2021

Das Jahr 2021 bringt mehrere Änderungen mit sich: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag steigen. Die Ganztagsbetreuung von Grundschülern wird weiter ausgebaut. Der Solidaritätszuschlag entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen 61’717 Euro nicht übersteigt. Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro. Anspruch auf die neue Grundrente haben Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben oder entsprechende Zeiten für Kindererziehung und Pflegetätigkeit nachweisen können.

Allerdings stehen den Einsparungen höhere Ausgaben gegenüber, insbesondere wegen der Bepreisung des Kohlenstoffdioxides. Sie wird auf die Bereiche Wärme und Verkehr ausgeweitet. Das wirkt sich auf die Kraftstoff- und Energiepreise aus, welche bereits durch Mineralsölsteuer, Ökosteuer und Umsatzsteuer relativ hoch sind. So könnte beispielsweise der Liter Dieselkraftstof von 1,08 Euro auf 1,20 Euro steigen. Wohngeldempfänger werden bei den Heizkosten entlastet. Die Kosten für Elektrizität sinken wegen der EEG-Umlage. Auch mit einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge muss gerechnet werden. Die Mehrwertsteuer nimmt wieder ihr vormaliges Niveau ein. Für Neufahrzeuge, die viel Kohlenstoffdioxid ausstoßen, muss eine höhere KFZ-Steuer gezahlt werden. Die Entfernungspauschale wird ab den 21. Kilometer auf 35 Cent je Kilometer erhöht.

Der Personalausweis wird teuer, und Passbilder müssen digital übermittelt werden. Der Verkauf von Einmalgeschirr wie Teller, Ad-hoc-Becher, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Trinkhalmen, Besteck und sämtlichen Fast-Food-Verpackungen aus Kunststoff und Styropor ist ab dem 3. Juli 2021 in der gesamten EU verboten.

Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne können digital auf der Krankenversichertenkarte gespeichert werden, wenn es der Patient wünscht. Er entscheidet auch, welche Informationen dort gespeichert werden dürfen, und welcher Arzt sie abrufen darf.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden durch den Arzt digitalisiert der Krankenkassen übermittelt. Der Patient muss die Bescheinigung nicht mehr selbst seiner Krankenkasse übersenden.

Ausführlich ist alles unter folgender Adresse der Bundesregierung zu finden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen2021-1831020

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