STUNDUNG VON GEWERBESTEUERN MÖGLICH

In der Stadt Gera befinden sich aufgrund der Corona-Beschränkungen besonders kleine und mittlere Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, und zwar auch mit Blick auf die Sicherung ihrer Liquidität oder ihres Fortbestandes. Um die negativen Folgen der von den Corona-Maßnahmen unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen im Stadtgebiet abzufedern, verlängert die Stadt Gera die Möglichkeiten zur Stundung der Gewerbesteuerzahlungen.

Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten insbesondere Gewerbebetriebe, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind. Die betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gewähren. Über den 30. Juni 2021 hinaus können Anschlussstundungen für die bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 31. Dezember 2021 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.

Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen werden keine strengen Anforderungen gestellt. Es gibt hierzu ein Antragsformular, welches von betroffenen Unternehmen auszufüllen und einzureichen ist. Dieses ist zu finden auf der Corona-Webseite der Stadtverwaltung unter folgender Adresse:

https://unser.gera.de/corona/wirtschaft/

Für Rückfragen steht das Unternehmertelefon unter der Rufnummer 0365 8381219 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr erreichbar.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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