FÖRDERUNG FÜR VEREINE UND GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung führt auch in diesem Jahr die „Sonderfonds für Vereine in Not“ fort und beginnt zudem ein neues Förderprogramm „Aktiv vor Ort“. Das teilte die Stiftung vor wenigen Tagen mit und schaltete die entsprechenden Formulare auf den Seiten der Stiftung frei. Allgemeine Informationen zu den Programmen sind ab sofort auch bei der Ehrenamtszentrale der Stadt Gera und in den nächsten Tagen auf deren Seite unter „www.gera.de“ erhältlich. Dort sind ebenfalls die Anträge zum Herunterladen hinterlegt.

80 % der Thüringer leben im ländlichen Raum. Entsprechend ist auch die Vereinsstruktur geprägt. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Daher legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung im Auftrag des Freistaats Thüringen ein entsprechendes Förderprogramm mit dem Titel „Aktiv vor Ort“ auf. Zuschüsse in Höhe von insgesamt 700’000 Euro stellt die Stiftung für Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote in den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege gemäß Beschluss des Stiftungsrates zur Verfügung. Dieser Maßnahme ging das neue Thüringer Haushaltsgesetz voraus.

Weiterhin kann eine finanzielle Förderung für Aufwandsentschädigungen oder Würdigungen ehrenamtlich Engagierter, für Fahrtkosten, für anteilige Kosten von Miete, Strom, Nebenkosten und Pacht, für Internet- und Telefongebühren, Kosten für Versicherungen und Beiträge in Dachverbänden, Honorar- und Veranstaltungskosten, für Verbrauchsmaterialien sowie für Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5000 Euro pro Antragstellendem. Das Programm „Aktiv vor Ort“ beginnt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein bzw. Einrichtung bis zum 1. November 2021 bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung gestellt werden.

200’000 Euro werden zur Neuauflage des „Sonderfonds für Vereine in Not“ zur Abwendung von Existenzbedrohungen für Thüringer Vereine und gemeinnützige Organisationen genutzt. Besonders kleine und ländliche Vereine sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2020 den „Sonderfonds für Vereine in Not“ mit einer Gesamthöhe von 200’000 Euro neu auf.

Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4000 Euro je Antragsteller. Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Der Sonderfonds für Vereine in Not begann am 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 1. November 2021 gestellt werden.

Interessierte können sich zur Antragsstellung oder bei Rückfragen an die Mitarbeiter der Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:

Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Rufnummer: 0361 6573662 oder -61
Post: „sonderfonds@thueringer-ehrenamtsstiftung.de“
Internet: „www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de“

Ansprechpartner vor Ort in Gera ist der Abteilungsleiter Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften, Herr René Soboll. Er ist unter der Rufnummer 0365 8383021 erreichbar.

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