POLIZEIEINSATZ AUFGRUND DER VERSAMMLUNGEN AM 10. APRIL 2021

Aufgrund der vier angemeldeten Versammlungen in Gera sowie in Altenburg am Samstag, den 10. April, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr, führte die Landespolizeiinspektion Gera einen Polizeieinsatz durch. Hierbei wurden die Beamten der Landespolizeiinspektion Gera von weiteren Thüringer Einsatzkräften unterstützt.

Bei den Versammlungen in Gera handelt es sich um:

  • einen Autocorso unter dem Motto „Protest gegen Coronamaßnahmen“,
    im Stadtgebiet von Gera, in der Zeit von 15 Uhr bis etwa 16.30
    Uhr
  • eine Standkundgebung der MLPD unter dem Motto „Aktionstag gegen
    das Corona-Krisenchaos der Bundes- und Landesregierung“ im
    Zusammenhang mit dem weltweiten Aktionstag der Initiative „Zero
    Covid“ in der Zeit von 14 Uhr bis etwa 16 Uhr

Bei den Versammlungen in Altenburg handelt es sich um:

  • einen Autocorso unter dem Motto „Sofortige Beendigung des
    Lockdows“, im Stadtgebiet Altenburg, in der Zeit von 15.30 Uhr
    bis etwa 16.50 Uhr
  • eine Fahrraddemonstration unter dem Thema „Verantwortung
    erfahren — Gemeinsam gegen Nazis“, von Sachsen-Anhalt, über
    Thüringen (Altenburger Land) nach Sachsen, in der Zeit von 13 Uhr
    Uhr bis etwa 14 Uhr

Desweiteren wurde eine Spontanversammlung in Gera, in der Gebrüder-Häusler-Straße/Neue Straße, mit insgesamt zwölf Versammlungsteilnehmern angemeldet.

Im Zuge der Versammlungen kam es im Innenstadtbereich von Gera sowie Altenburg bzw. dem Altenburger Land zu Verkehrseinschränkungen. Die Polizei war bestrebt, die Verkehrsbehinderungen für die jeweiligen Einwohner auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die Einsatzleiterin, Frau Polizeidirektorin Sandra Pflug-Hellwig wertet das Versammlungsgeschehen weitestgehend als störungsfrei.

Das Einsatzkonzept der Polizei, die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Grundgesetz sowie einen friedlichen und störungsfreien Verlauf zu gewähren, als auch die Einhaltung der grundlegenden Infektionsschutzregeln durchzusetzen, ging auf.

An dem Autocorso in Gera nahmen bis zu 256 Fahrzeuge teil. Hier wurden insgesamt fünf Verstöße gegen den Auflagenbescheid, sowie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch ( §185 StGB) festgestellt.

An den Versammlungen in Altenburg waren in der Spitze 60 Fahrzeuge beim Autocorso bzw. 30 Fahrräder bei der Fahrraddemonstration beteiligt, wobei keine Verstöße verzeichnet wurden.

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