PARLAMENT BILLIGT GESETZESENTWURF DER REGIERUNGSKOALITION

Mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit hat das Parlament den Entwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes angenommen. Nach der noch ausstehenden offiziellen Verkündigung ist der Bund befugt, verbindliche und einheitliche Restriktionen zu erlassen, die in den Kreisen und kreisfreien Städten bei Erreichen bestimmter Corona-Schwellenwerte umgesetzt werden müssen. Die Zuständigkeit der Länder wird damit auf den Bund übertragen. Es stimmten namentlich 342 Abgeordnete von 709 dafür und 250 dagegen. 64 enthielten sich ihrer Stimme. In der zweiten Lesung hatten zuvor die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dafür gestimmt, AFD, FDP und Linkspartei dagegen. Die Abgeordneten von Bündnis ’90/Die Grünen enthielten sich ihrer Stimme.

Das Parlament lehnte hierzu auch sechs Änderungsanträge der FDP ab, zwei der Linkspartei und einen von Bündnis ’90/Die Grünen. Der FDP-Vorsitzende Christian Linder kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Seine Partei sieht die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich als hochproblematisch an.

Der Entwurf wird am Donnerstag dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Anschließend muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Danach kann es mit der offiziellen Verkündigung frühestens am Samstag in Kraft treten. Es ist befristet bis zum 30. Juni 2021 und kann unter den gegebenen Voraussetzungen in Etappen ad ultimo verlängert werden.

Gleichzeitig protestierten in Berlin mehrere tausend Menschen gegen die Corona-Politik. Mit der Begründung, dass gegen geltende Hygieneregeln verstoßen wird, löst die Polizei die Versammlungen auf. Kritiker fürchten, unter dem Begriff der Notlage werde die Macht in Berlin zentralisiert der Föderalismus langsam ausgehebelt. Es seien die typischen Merkmale eines anstehenden Systemwechsels erkennbar.

Auf EU-Ebene werden derweil Vorbereitungen für ein sogenanntes Grünes Zertifikat getroffen. Es soll die Bewegungsmöglichkeiten mit dem Impfstatus verknüpfen und geimpften Personen etwas mehr Vorteile als ungeimpften verschaffen. Der Passinhaber muss den Planungen zufolge einen Code vorweisen, wenn er sich in bestimmten Bereichen aufhalten und bewegen möchte.


Richtigstellung der Redaktion: Für diesen Beschluss wurde nur eine einfache Mehrheit benötigt, keine Zwei-Drittel-Mehrheit.

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