ÜBER DEN FRÜHJAHRSPUTZ IM APRIL 2021

Zu sehen sind abgelagerte Wertstoffe in der Tivolistraße. (Bild: Stadtverwaltung)

Ab Samstag, den 24. April 2021, werden alle Bürger sowie Vereine, Unternehmen, Kindergärten, Schulen und weitere Institutionen in Gera zum mittlerweile 19. Mal dazu darum gebeten, ihre Stadt für den Frühling herauszuputzen und ein aktives Zeichen für eine saubere Stadt zu setzen.

Bislang haben sich zahlreiche Akteure zur Teilnahme an der Aktion gemeldet, darunter viele Wohnungsbaugesellschaften, etwa TAG Wohnen & Service GmbH, Aufbau eG, Glück Auf eG und Neuer Weg eG, aber auch Institutionen wie das SOS Kinderdorf und die Geraer Heimbetriebsgesellschaft GmbH.

Positive Resonanz erhielt die Stadtverwaltung Gera, welche die Aktion gemeinsam mit der Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG, dem Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen, den Stadtteilbüros Lusan und Bieblach, der Otegau Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera und dem Verein „Ja – für Gera e. V.“ koordiniert, auch vom Ortsteil Westvororte und zahlreichen Privatpersonen aus Röppisch, Liebschwitz und Untermhaus.

„Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr in Gera ein so großes Interesse besteht sich gemeinnützig für unsere Stadt zu engagieren. Jeder kann mitmachen, jede helfende Hand ist willkommen, um in der letzten Aprilwoche im eigenen Wohnumfeld tätig zu werden“, so René Soboll, Leiter der Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung Gera. Dabei gehe es nicht nur ums Saubermachen und das Einsammeln von Müll: „Alles, was unsere Stadt attraktiver macht, ist gefragt. Das kann auch die Bepflanzung von Blumenkästen im Aktionszeitraum sein.“ Sollen andere Standorte als das eigene Wohnumfeld von Schmutz und Unrat befreit werden, ist pandemiebedingt die gesonderte Absprache und entsprechende Organisation in Kooperation mit den Initiatoren erforderlich.

Wie bedeutend und aktuell das Thema Müll und Müllentsorgung für die Stadt ist, verdeutlicht Steffen Rochler, Teamleiter für die Abteilung Abfall im städtischen Umweltamt: „Für saubere und lebenswerte Städte und Gemeinden zu sorgen, ist einer der Grundpfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge. Dennoch kann die Sauberhaltung unserer Stadt, ob mit Blick auf die Parkanlagen und Grünflächen, Wege, Straßen, Böschungen oder Grünstreifen, nur gemeinsam gelingen und beginnt bei jedem Einzelnen. Leider ist auch in Gera seit einiger Zeit das Phänomen des ‚Littering‘ verstärkt beobachtbar, das nicht nur unangenehme ästhetische, sondern auch erhebliche ökologische und wirtschaftliche Folgen hat.“

Der Begriff „Littering“ bezeichnet das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen und Müll im öffentlichen Raum. Dazu gehören unter anderem Zigarettenstummel und Wegwerf-Artikel sowie Glas-, Plastik- und Papierabfälle. In Gera fallen im Jahr rund 15 Tonnen illegale Ablagerungen im öffentlichen Raum an. Aktuelle Littering-Schwerpunkte in der Stadt finden sich entlang von Straßen wie etwa der B 2 sowie insbesondere entlang der Zufahrtsstraßen in die Stadt, aber auch auf Park- und Rastplätzen sowie in Grünanlagen. Ursache für dieses Phänomen sind neben dem allgemeinen Trend zur Einweg-Verpackung auch die Folgen der Corona-Verordnungen mit Getränken und Imbiss ausschließlich zum Mitnehmen. Damit verbunden ist ein deutlich erhöhtes Müllaufkommen, das sich im gesamten Stadtgebiet bemerkbar macht. Dabei finden sich neben Hausmüll auch Elektroschott, Bauschutt oder Sonderabfälle in der freien Natur oder auf öffentlichen Plätzen. Unter den illegalen Abfällen im öffentlichen Raum Geras waren im Jahr 2020 neben sieben Tonnen Sperrmüll und Siedlungsabfällen auch 140 Altreifen und 14 Elektrogroßgeräte.

„Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, wohin mit dem Abfall, oder fürchten hohe Entsorgungskosten“, schätzt Steffen Rochler die steigende Achtlosigkeit im Umgang mit Müll ein: „Hinzu kommt bei den Verursachern ein mangelndes Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein.“

Die Folgen von Littering sind enorm: steigende städtische Reinigungskosten und eine starke Umweltbelastung. 2020 wurden von der Unteren Abfallbehörde Geras insgesamt fünfhundert Fälle illegaler Abfallentsorgung bearbeitet, wobei in 85 davon Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden konnten. Es entstanden der Stadt Kosten in Höhe von rund 9000 Euro. Um das Litteringaufkommen in Gera nachhaltig zu verringern, setzt Steffen Rochler auch auf die Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung.

Die wichtigsten Fakten rund um das Thema Müllentsorgung und Sauberhaltung im Stadtgebiet sind nachfolgend aufgeführt.

Straßenreinigung
Die Reinigung von Straßen liegt nicht ausschließlich in städtischer Verantwortung, sondern gehört zu den Gemeinschaftsaufgaben. Geregelt wird sie in der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Gera. Darin sind alle Straßen gelistet, welche die Stadt mithilfe von Kehrmaschinen regelmäßig säubert. Dabei wird die Stadtverwaltung durch die Geraer Umweltdienste GmbH und Co. KG unterstützt. Federführend gesteuert und überwacht wird dieser Reinigungsprozess durch das städtische Tiefbau- und Verkehrsamt (TVA). Laut geltendem Kommunalrecht sind gleichzeitig die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken mit Anschluss an eine öffentliche Straße zur wöchentlichen Straßenreinigung verpflichtet. Diese Regelung erstreckt sich unter anderem auf die Fahrbahn, Gehwege, Grünstreifen, Treppenanlagen, Standspuren und Haltestellenbuchten des öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie Parkplätze, Parknischen, Böschungen und Straßengräben. Mit anderen Worten: Alle Straßen, die nicht in der Straßenreinigungssatzung aufgelistet sind, sind durch die Anlieger der angrenzenden Grundstücke zu säubern. Dabei kann auch die Stadt Gera selbst ein Anlieger sein. In diesem Fall ist die Reinigung durch das Fachamt, welche das an die Straße angrenzende Flurstück betreut, zu organisieren. Um die Sauberkeit der Straßen sicherzustellen, führen die Mitarbeitenden des TVA regelmäßige Kontrollen durch und erinnern Anlieger auch an ihre Reinigungsverpflichtungen. Eine flächendeckende Kontrolle des gesamten Stadtgebietes ist personell jedoch nicht möglich.

Papierkörbe
Rund 250 Papierkörbe unterschiedlicher Konstruktion und Größe sorgen in Gera dafür, dass die Menschen auch unterwegs ihre Kleinabfälle bequem und zuverlässig entsorgen können. Diese Papierkörbe an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden durch das Tiefbau- und Verkehrsamt verwaltet. Für die Papierkörbe in Parkanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, teilweise auch im Bereich Straßenbegleitgrün und im Bereich von Hundewiesen ist das Amt für Stadtgrün, an Wanderwegen das städtische Umweltamt zuständig. Die Leerung der Papierkörbe und die Entsorgung des Mülls werden öffentlich ausgeschrieben; aktuell verantwortet diese Aufgaben die Firma „Come in“ aus Gera. Der Turnus zur Leerung ist nach Sommer- und Winterhalbjahr unterschiedlich gestaltet. An hochfrequentierten Standorten wird von April bis Oktober wöchentlich, anderen Ortes 14-täglich geleert.

Müllentsorgung im Stadtgebiet
Unterstützt wird die Stadtverwaltung bei der Müllentsorgung wie bei der Straßenreinigung durch externe Dienstleister und öffentliche Träger. Dazu gehört neben der Geraer Umweltdienste GmbH und Co. KG auch der Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen. Primäre Aufgabe des Zweckverbandes als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist es, die im Verbandsgebiet der Stadt Gera und des Landkreises Greiz anfallenden und zu überlassenden Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen. Zudem berät der Verband Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Gewerbetreibende, wie sie Abfälle vermeiden, verwerten und gemeinwohlverträglich beseitigen können.

Illegale Abfallablagerung
Um das illegale Entsorgen von Abfällen im Stadtgebiet auf ein Minimum zu reduzieren, bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den Geraern. Verantwortlich für die Beseitigung von illegalen Ablagerungen auf öffentlichen Flächen und die Ermittlung der Verursacher ist die Untere Abfallbehörde (UAB). Weil eine kontinuierliche und flächendeckende aktive Überwachung des gesamten Stadtgebietes nicht möglich ist, sind die Mitarbeitenden der Behörde zur Sicherstellung einer zeitnahen Entsorgung des Abfalls in jedem Falle auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen. Dabei bestätigt sich aus der täglichen Praxis, dass oftmals kurze Zeit nach einer durchgeführten Beräumung erneute Ablagerungen auftreten. Deshalb erfolgen bei solchen Brennpunkten durch die Behörde in Absprache mit dem Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen.

Aufklärungskampagnen
Neben der operativen Arbeit gehört auch die Aufklärung der Menschen zum Umgang mit Abfällen und damit verbunden die Bewusstseinsbildung der Bürger zu den wichtigen Aufgaben der UAB. So werden Unternehmen und Bürger auf Anfrage zu Problemstellungen rund um das Thema Kreislaufwirtschaft und Abfall beraten. Darüber hinaus finden in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtszentrale zweimal jährlich Schüleraktionstage statt. Im Rahmen dieser Initiative helfen Schülerinnen und Schüler dabei Abfälle im Stadtgebiet einzusammeln. Gleichzeitig sensibilisieren die Mitarbeitenden der UAB die Schüler in Bezug auf die Abfallproblematik. Solche Aktivitäten können aufgrund der aktuellen Pandemielage derzeit nicht durchgeführt werden, sollen aber, sobald es die Umstände zulassen. wiederbelebt werden.

Hinzu kommen regelmäßig organisierte Sauberkeitskampagnen wie etwa dem jährlichen Frühjahrsputz, womit die Geraer für den Wert einer sauberen Stadt sensibilisiert werden sollen.

Straßenreinigungssatzung und Anliegerpflichten
Die Aufgaben der Straßenanlieger zur Straßenreinigung sind auf der städtischen Webseite abrufbar.

Meldung illegaler Abfallablagerungen
Bei weiteren Fragen stehen den Bürgern die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde unter der Rufnummer 0365 8384201 oder „abfallbehoerde@gera.de“ zur Verfügung.

Informationen zur Müllentsorgung, unter anderem auch von Sperrmüll, Altkleidern und Elektroschrott, sind unter „https://www.veolia.de/leistungen/leistungen-entsorgung/entsorgung-abfaellen“ abrufbar. Die Kehrtage im Stadtgebiet sind unter „https://www.veolia.de/sites/g/files/dvc2511/files/document/2019/01/Kehrtage_Gera_GUD.pdf“ abrufbar. Die Standorte und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sind unter „https://www.veolia.de/recyclinghoefe-der-gud-geraer-umweltdienste“ abrufbar.

Der Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen ist unter der Rufnummer 0365 8332150 sowie unter
https://www.awv-ot.de/www/awvot/kontakt/kontaktformular/“ erreichbar.

Darüber hinaus gibt es folgende Informationsseiten:

Angebote zur Abfallberatung – auch für Kindergärten und Schulen
https://www.awv-ot.de/www/awvot/abfallberatung/abfallberatung-aktuell/

Informationen zu allen Themen rund um Entsorgung und Verwertung von Abfall
https://www.awv-ot.de/www/awvot/abfallberatung/infoblaetter/

Informationen zu Entsorgungsmöglichkeiten von Abfällen, die von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind
https://www.awv-ot.de/www/awvot/abfallberatung/entsorgungsmoeglichk/

Standorte und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe
https://www.awv-ot.de/www/awvot/recyclinghoefe/listederrecyclinghoe/

Standorte von Containern für Glas in Gera
https://www.awv-ot.de/www/awvot/glasplaetze/

Weitere Informationen zur Abholung von Sperrmüll
https://www.awv-ot.de/www/awvot/abfuhrtermine/sperrmuell/

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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