VORGEZOGENER ANMELDEZEITRAUM FÜR DAS KOMMENDE SCHULJAHR

Die Anmeldung für den Schulbesuch zukünftiger Erstklässler in einer Grund- oder Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2022/2023 ist bereits ab dem 2. Mai 2021 möglich. Der Anmeldezeitraum endet am 10. Mai 2021. Damit tritt eine Neuregelung des Landes Thüringen in Kraft, welche die Fristen für das Anmeldeverfahren der staatlichen Schulen des Freistaats neu geregelt hat. Im Vergleich zur früheren Regelung wurde dieser Zeitraum um rund sieben Monate von Dezember auf Mai vorgezogen.

Dies betrifft in Gera etwa 800 Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2015 bis 1. August 2016 geboren wurden und damit ab dem Schuljahr 2022/2023 schulpflichtig sind. Eltern müssen ihre schulpflichtigen Kinder zum Besuch der Schule anmelden und können über einen Erst- und Zweitwunsch innerhalb der Stadt Gera frei wählen, an welcher Grund- oder Gemeinschaftsschule sie ihr Kind anmelden. In Gera gibt es derzeit elf staatliche Grundschulen. Erstmals ab dem Schuljahr 2022/2023 nimmt zudem die neu gegründete Thüringer Gemeinschaftsschule Ostschule Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen auf.

Wegen der Corona-Verordnungen findet die Schulanmeldung an einer staatlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule für das Schuljahr 2022/2023 ausschließlich kontaktlos über den Postweg oder durch Einwurf der Anmeldeunterlagen in den Schulbriefkasten der Erstwunschschule statt. Eine persönliche Anmeldung in den Schulen oder per elektronischer Post ist nicht möglich. Dazu erhalten alle betroffenen Sorgeberechtigten in der Stadt Gera ab heute per Post das Anmeldeformular mit einem Merkblatt sowie ein Informationsschreiben des kinder- und jugendärztlichen Dienstes zur Schulaufnahmeuntersuchung.

Eine Übersicht über die Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger sind unter „https://www.gera.de“ sowie im aktuellen Amtsblatt der Stadt Gera verfügbar.

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