MEHR KLIMASCHUTZ UND WENIGER FREIHEITSRECHTE

Am 21. April 2021 einigten sich Unterhändler der EU auf eine noch stärkere Reduktion sogenannter Treibhausgase. Bis zum Jahre 2030 soll der Ausstoß nun um mindestens 55 % unter den Wert des Jahres 1990 gesenkt werden. Am 29. April 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Ende 2019 verabschiedete Gesetz zum Klimaschutz gegen das Grundgesetz verstößt. Damals hatten Bundestag und Bundesrat dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, dessen wesentlicher Bestandteil das Klimaschutzgesetz ist. Bis zum Jahre 2050 soll die CO₂-Bilanz neutral sein.

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reicht das Bundesgesetz nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2022 die Reduktionsziele für die Zeit nach dem Jahr 2030 näher regeln.

Große Teile des Emissionskontingents würden bereits in der Zeit bis 2030 aufgebraucht. Dadurch entfalle auf die heutige Generation eine geringere Reduktionslast, auf die künftige aber eine deutlich höhere. Das führe zu einer unverhältnismäßigen Verteilung der Freiheitsrechte. Geklagt hatten unter anderem Teilnehmer der Bewegung „Fridays for Future“.

Als Folge des Urteils könnten erhebliche Freiheitseinschränkungen in vielen Lebensbereichen künftig verhältnismäßig und verfassungskonform sein.

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorlegen, mit dem die Kernpunkte des Urteils umgesetzt werden sollen. Die neuen Ziele der Europäischen Union werden in der nachfolgenden Legislaturperiode angegangen. Die Partei Bündnis ’90/Die Grünen fordert sogar eine Reduktion der Treibhausgase um 70 % bis zum Jahre 2030. Einen Vergleich mit dem Shutdown im Frühjahr 2020 zog der Meteorologe und Klimaforscher Professor Doktor Mojib Latif. Seiner Einschätzung nach habe sich der CO₂-Gehalt nur um höchstens acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr verringert.

Kritiker warnen vor einer neuen Phase von Grundrechtsbeschränkungen. Würden CO₂-Werte mit dieser Zielsetzung über das Ausmaß menschlicher Aktivitäten entscheiden, werde man bei gleicher Bevölkerungszahl nur geringe Aktionsradien haben und kaum mehr dürfen als arbeiten, essen und schlafen.

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