BUNDESKABINETT VERABSCHIEDET NEUES KLIMASCHUTZGESETZ

Die Bundesregierung plant weitreichende Maßnahmen zur Reduktion sogenannter Treibhausgase. Mit neuen Zielen soll Deutschland an die Spitze der industriellen Welt gebracht werden, was den Rückgang anbelangt. Hierzu hat das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Notwendig geworden war diese nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bezog sich im Wesentlichen auf die ungleiche Lastenverteilung bei der Reduktion und forderte eine genauere Regelung für die Zeit nach dem Jahre 2030.

Gemäß der neuen Fassung muss die Klimaneutralität bereits im Jahre 2045 erreicht werden, anstatt 2050. Bis zum Jahre 2030 sollen die Emissionen um 65 % unter dem Niveau von 1990 sinken. Das entspricht mit etwa 125 Millionen Tonnen CO₂ dem, was alle Gebäude in Deutschland zusammen emittieren, schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 6. Mai 2021. Bislang war eine Senkung um 55 % festgeschrieben.

Für die sechs Sektoren Industrie, Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall wurden feste CO₂-Budgets festgelegt. Die Reduktion bezieht sich auch auf andere klimaschädliche Gase. Die größten Einsparungen entfallen bis zum Jahre 2030 auf den Energiesektor.

Beobachter rechnen nach der Bundestagswahl mit schwerwiegenden Eingriffen in allen Lebensbereichen. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ermögliche es sogar, dass die Reduktionen auch durch gravierende Freiheitsbeschränkungen erreicht werden können. Zudem werde man die Laufzeit der Kohlekraftwerke deutlich verringern müssen. Die Energiepolitik führe zu einem erheblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten und einer neuen Reduktionsmentalität, während gleichzeitig die Kapitalströme weltweit neu ausgerichtet würden.

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