WIE GESTALTET SICH DER ÜBERGANG ZUM VIRTUELLEN EURO?

Mehrere Zentralbanken, darunter die EZB, beschäftigen sich mit der Einführung einer elektronischen Währung. In der EU soll sie „Digital Euro“ heißen und frühestens in fünf Jahren eingeführt werden. Lesen Sie hierzu eine Einschätzung.

Mittlerweile zeichnet sich ein immer deutlicheres Bild ab, was den Übergang vom bisherigen zum virtuellen Euro anbetrifft. Zunächst wird er als zusätzliches Zahlungsmittel bereitgestellt, in Verbindung mit einem klassischen Konto. Den Artikeln der EZB kann entnommen werden, dass es pro Identität ein einziges Konto geben wird, welches unter Kontrolle der Zentralbank steht. Dieses soll nicht zum Sparen und Investieren, sondern nur für den Konsum genutzt werden können. Das maximale Guthaben wird auf 3000 Euro beschränkt. Ist diese Grenze erreicht, sind keine weiteren Einzahlungen möglich. Die Anwendung der Blockchain-Technologie ist unwahrscheinlich.

Mit seiner Einführung wird der E-Euro zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Wegen der Begrenzungen wird es nicht möglich sein, das bisherige Guthaben in einem Zuge zu übertragen. Ein IWF-Artikel beschreibt die Trennung zwischen alter und neuer Währung, sowie unterschiedliche Produktpreise im Handel, abhängig von der Zahlungsart. Das könnte zu einer allmählichen Wertminderung des alten Euro führen. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist derzeit aber noch nicht bekannt.

Gerechnet werden muss mit einem Übergang in mehreren Phasen, wobei zu Beginn die Öffentlichkeit positiv auf die neue Entwicklung eingestimmt wird. Eine grundlegende Revolution daher nicht zu erwarten, eher mit einem Minimalprodukt, das, um Vertrauen zu schaffen, zunächst dem bisherigen Euro ähnelt, aber den Entwicklern sukzessive Erweiterungen erlaubt.

Alles weitere sind Vermutungen: Möglicherweise werden Guthaben früher oder später einen anderen Wechselkurs haben als Schulden, sodass nur letztere mit gleichem Wert übernommen werden. Damit ändert sich das Verhältnis zwischen Einkommen und Schulden. Auch das für sehr viel später geplante universelle Grundeinkommen wird es wohl nur in der virtuellen Variante geben. Voraussetzung für die Nutzung wird wahrscheinlich nicht nur die neue „digitale Identität“ sein, sondern auch die Erfüllung bestimmter Kriterien. Etwa der Verbrauch, die CO₂-Bilanz und erwünschte Verhaltensweisen könnten für die Zuteilung relevant werden. Technisch wäre es zudem möglich, dass sich nur bestimmte Sachwerte in das neue System überführen lassen, um als Zahl auf dem Konto zu erscheinen. Andere, wie Edelmetalle oder bestimmte Güter, könnte man ausschließen. Gezahlte Beträge wie Grundeinkommen oder Finanzierungshilfen ließen sich derart an einen bestimmten Zweck binden, dass eine anderweitige Verwendung technisch nicht möglich ist. Bei dieser Variante wäre also der Transfer von Sachgütern in Zahlungseinheiten und retour kontrollierbar, wodurch sich das Geld zu einem einflussreichen Steuerungsinstrument weiterentwickeln würde.

Bei der Einordnung ist zu beachten, dass die Währungen im Zuge einer größeren Wirtschaftstransformation umgestellt werden, die mehrere gesellschaftliche Nebeneffekte hervorbringen. Ziel ist es offenbar, den Verbraucher noch stärker an das System zu binden und sein Verhalten zu beeinflussen. In einer Wirtschaft, die nicht abhängig von Steigerungen im Produkteabsatz sein soll, und demzufolge weniger natürliche Ressourcen benötigt, werden Einnahmen mit Hilfe von Mietmodellen erzielt. Dadurch kann mit einem einzigen Produkt und dessen Nachnutzung ein fortwährender Geldfluss generiert werden, anstatt dass fortwährend Produkte verkauft werden, weil der Geldfluss jeweils nur einmalig ist. An Bedeutung in diesem Konstrukt wird auch der Datenhandel gewinnen. So ist es denkbar, dass der Verbraucher Nutzungsverträge für die „smarten Geräte“ nur dann abschließen kann, wenn er der Sammlung und Verarbeitung persönlicher Daten zustimmt.

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