BEANTRAGUNG VON FÖRDERMITTELN FÜR DIE DENKMALPFLEGE

Für das Haushaltsjahr 2022 können wieder Anträge zur Bereitstellung von Fördermitteln der Denkmalpflege gestellt werden.

Zuwendungsempfänger sind Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen im Sinne des § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Die nachrichtliche Liste der Kulturdenkmale und Denkmalensembles der Stadt Gera kann im Amt für Bauordnung und Denkmalschutz eingesehen werden.

Der Freistaat Thüringen gewährt in begrenztem Umfang Zuwendungen für die Erhaltung von Kulturdenkmalen. Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmale einschließlich Denkmalensembles oder Teile von Kulturdenkmalen. Förderfähig sind denkmalpflegerische Mehraufwendungen von Maßnahmen der Substanzerhaltung.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Zuwendungen werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Grundsätzlich können Anträge das ganze Jahr im Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, Untere Denkmalschutzbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der letztmögliche Abgabetermin der 30. September 2021 (Poststempel). Die entsprechenden Formulare können unter Denkmalschutz@gera.de angefordert oder auf der städtischen Webseite unter „www.gera.de/denkmalpflege“ heruntergeladen werden.

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf stehen die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde über „denkmalschutz@gera.de“ oder telefonisch unter 0365 8384901 zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zum Verfahren sind in der Richtlinie für die Bewilligung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Denkmalförderrichtlinie) vom 8. Dezember 2003 unter „www.thueringen.de/denkmalpflege“ nachzulesen oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzusehen.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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