ELEKTRO-TRETROLLER ALS NEUES MOBILITÄTSANGEBOT IM STADTGEBIET

E-Tretroller sind mit der Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Bundesgesetzblatt seit 14. Juni 2019 zugelassen. (Bild: Stadtverwaltung/Bird Rides Germany GmbH)

Elektrisch angetriebene Tretroller, sogenannte E‐Scooter, sind bald auch in Gera ein fester Bestandteil des Stadtbildes. Ab dem 7. Oktober 2021 bietet die Stadt in Kooperation mit dem führenden Mikromobilitäts-Anbieter „Bird“ diese erschwingliche und umweltfreundliche Alternative zum Automobil an.

Mit dem neuen Mobilitätsangebot verspricht sich die Stadtverwaltung eine sinnvolle Unterstützung bei der Überbrückung der ersten und letzten Meile im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Nahverkehr. Auch soll es dabei helfen, kurze Wege, die immer noch zu einem großen Teil mit dem privaten Automobil zurückgelegt werden, zu verlagern. „Gera soll eine nachhaltige und damit noch lebenswertere Stadt sein. Ein wichtiger Hebel dafür ist die sinnvolle Gestaltung des Stadtverkehrs. Damit verbunden ist die Entscheidung darüber, wie Flächen verteilt werden und sich Menschen fortbewegen können. In Zukunft möchten wir dem motorisierten Individualverkehr ein breiteres Spektrum an Alternativen gegenüberstellen, um Straßenlärm, Staus und Luftverschmutzung im Stadtgebiet langfristig zu reduzieren. Unser Ziel ist es, Mobilität effektiver zu gestalten, indem sie auf umweltverträgliche Verkehrsmittel verlagert wird und die Dienste noch besser vernetzt werden“, kommentiert Dr. Thomas Prill, Leiter des Stadtplanungsamtes, die derzeitigen Entwicklungen. Demnach seien die E-Scooter eine von vielen Lösungsansätzen, um den Mobilitätsmix in Gera weiter zu stärken und den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden.

„Wir freuen uns sehr, unsere branchenführenden E-Tretroller im Einklang mit den kommunalen Vorgaben nach Gera zu bringen“, so Stephan Teichmann, Geschäftsführer der Bird Rides Germany GmbH. „Bird konnte weltweit bisher rund 300 Städte und Gemeinden dabei unterstützen, die Mobilitätswende voranzutreiben. Nun werden wir auch den Menschen in Gera eine neue Option anbieten können, um in der Stadt so effizient und sicher wie möglich unterwegs zu sein.”

Wer die Roller noch vor offiziellem Start erleben und ausprobieren will, kann das zum Höhlerfest tun. Am Samstag, den 2. Oktober 2021, stehen Interessierten einige der Gefährte für Testfahrten im Kultur- und Kongresszentrum zwischen 10 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung.

Dabei hat die Sicherheit für Stadt und Anbieter höchste Priorität. Aus diesem Grunde soll eine Reihe von Regeln gewährleisten, dass die E-Scooter einen positiven Beitrag zum Stadtverkehr leisten.

Diese sieben Punkte gilt es zu beachten:

I. Zwar dürfen laut Gesetz bereits Kinder ab 14 Jahren mit E-Scootern fahren, doch legt „Bird“ in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 18 Jahren für das Ausleihen und Fahren mit den Rollern fest. Aus diesem Grunde ist es auch nicht gestattet, dass Erwachsene einen Roller stellvertretend für Minderjährige ausleihen.

II. Vor der ersten Fahrt ist ein Training mit Sicherheitshinweisen und Verhaltensregeln in der Smartphone-Applikation zu absolvieren.

III. Die Roller werden per GPS geortet, wodurch das Unternehmen die Fahrzeuge im Auge behalten und sicherstellen kann, dass sie korrekt gefahren und geparkt werden.

IV. Parkende Roller dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Deshalb sind Gehwege sowie KOM- und Straßenbahnhaltestellen freizuhalten. Auch darf die Zugänglichkeit von Bänken, Briefkästen, Parkscheinautomaten sowie gebührenpflichtigen Parkplätzen nicht durch abgestellte Roller eingeschränkt werden.

V. Gemeinsam haben die Stadt Gera und der Anbieter eine Reihe von Parkverbotszonen definiert. Diese betreffen unter anderem Friedhöfe, Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Grünflächen und städtischen Grünanlagen. Eine Übersicht ist in der Anwender-Applikation hinterlegt.

VI. Die Roller dürfen nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Erlaubt sind zudem getrennte und gemeinsame Geh- und Radwege. Nur dann, wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen die Tretroller auf der Straße fahren. Außerorts ist der Seitenstreifen der Fahrbahn zu nutzen. Tabu sind reine Gehwege und Fußgängerzonen.

VII. Je Roller ist nur ein Fahrer erlaubt. Es dürfen keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mitgenommen werden.

Wie kann das Angebot genutzt werden?

I. Installieren Sie die Bird-Applikation auf dem Smartphone und erstellen Sie ein Kundenkonto.

II. Absolvieren Sie das Sicherheits-Tutorial in der Applikation, um mit der ersten Fahrt beginnen zu können.

III. Öffnen Sie die Applikation und suchen Sie Bird-Scooter auf der Karte.

IV. Lesen Sie den QR-Code auf dem Lenker des Bird-Scooters ein, um ihn freizuschalten und die Fahrt zu beginnen.

V. Stellen Sie den Bird-Scooter am Ende der Fahrt außerhalb einer Parkverbotszone ab. Achtenn Sie darauf, dass der Scooter sicher und rücksichtsvoll geparkt wird und keine anderen Verkehrsteilnehmer einschränkt.

E-Scooter oder auch E-Tretroller sind mit der Veröffentlichung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Bundesgesetzblatt seit 14. Juni 2019 zugelassen. Die Bird Rides Germany GmbH ist ein Unternehmen der Bird Rides Inc. aus den USA.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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