VORERST KEINE ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR DIE STADT GERA

Für die Stadt Gera wird es vorerst keine Allgemeinverfügung bezüglich einer Verschärfung der Corona-Maßnahmen geben. Grund dafür ist, dass sowohl die Sieben-Tage-Inzidenz als auch die Hospitalisierungsinzidenz nach dem Inkrafttreten der Warnstufe 1 am 30. September wieder gesunken sind. „Würden wir die Allgemeinverfügung heute erlassen, würde ab morgen im Gastgewerbe, bei Veranstaltungen oder in Fitnessstudios die 3G-Regelung gelten, also Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Bleiben die Zahlen weiter rückläufig, könnten wir 3G am Donnerstag bereits wieder aufheben. Dieses Hin und Her möchte ich gern vermeiden, deshalb warten wir ab, wie sich die Corona-Zahlen in den nächsten Tagen entwickeln“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb und erklärt weiter: „Laut Eindämmungserlass sind wir als Kommune verpflichtet, zu prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Dies haben wir getan und sind zu dem Entschluss gekommen, zunächst die Lage weiter zu beobachten. Sollten die Zahlen jedoch wieder ansteigen, werden wir eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, mit dem Ziel, das Infektionsgeschehen einzudämmen.“

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