ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR GERA WEGEN AFRIKANISCHER SCHWEINEPEST

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Seit dem 15. November 2021 gilt die neue Allgemeinverfügung der Stadt Gera aufgrund des im Landkreis Meißen amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein. Die Viruserkrankung betrifft ausschließlich Schweine und verläuft für diese häufig tödlich. Für Menschen und Haustiere stellt sie, auch bei etwaigen Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch und Wurstprodukten, keine Gefahr dar. Entsprechende Lebensmittel sind jedoch aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit des Virus unabhängig vom Verarbeitungsprozess lange Zeit für Schweine infektiös.

Die Geraer Amtstierärztin Annika Werner ist erleichtert: „Aktuell (Stand: 29. November 2021) ist noch kein Haus- oder Wildschwein in Gera von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Generell hat die Anzahl der diesjährigen Gesellschaftsjagden im Vergleich zu den Vorjahren nicht zugenommen. Ein vorbeugender oder vollständiger Abschuss von Wildschweinen aufgrund der Viruserkrankung ist in Gera nicht vorgesehen. Ich bedanke mich bei den Geraer Jägerinnen und Jägern für die Einhaltung der strengen Sicherheitsvorschriften, durch welche die Sicherheit der Bevölkerung stets gewährleistet und somit niemand verletzt wird.“ Die Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest in Gera seien unter anderem ein verstärktes Monitoring von Wildschweinen sowie die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in gesonderten Verwahrstellen, so Annika Werner. Auch in diesem Jahr erfolgen reguläre Gesellschaftsjagden zur Hauptjagdzeit. Hinweisschilder werden in den bejagten Bereichen aufgestellt. Eine Umgehung der entsprechenden Jagdgebiete wird empfohlen. 

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie Anlagen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie unter „www.gera.de“.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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