NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG AUFGRUND DER GEFLÜGELPEST

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der Stadt Gera erlässt eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, die bis auf Weiteres gilt.

Die Anordnung von Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung sieht ab dem 24. Dezember 2021 für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gemäß der neuen Allgemeinverfügung für das gesamte Territorium der Stadt Gera vor. Außerdem wird angeordnet, dass ist die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden muss, sollte dies noch nicht geschehen sein.

Den vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Seite der Stadtverwaltung unter folgender Adresse:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245759&_lang=de

Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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