WEITERE MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG DER GEFLÜGELPEST

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera erlässt weitere Allgemeinverfügungen zur Verhinderung des Ausbruchs der Geflügelpest, die im gesamten Geraer Gebiet gelten. Dabei werden vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung sowie die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe gesetzlich geregelt.

Unter anderem sind ab dem 24. Dezember 2021 Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die Schutzkleidung, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen im Umgang mit Geflügel vorsehen. Außerdem wird es bis auf Weiteres verboten sein, nicht klinisch oder virologisch untersuchtes Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler käuflich zu erwerben oder solches abzugeben. Für die virologische Untersuchung von Enten und Gänsen gelten gesonderte Regelungen, die in der Allgemeinverfügung nachzulesen sind.

Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügungen finden Sie unter folgender Adresse:

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=245759&_lang=de

Außerdem können alle Dokumente zu den Geschäftszeiten nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesehen werden.

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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