FEUERWERK IM ÖFFENTLICHEN RAUM IN DER SILVESTERNACHT VERBOTEN

Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist in diesem Jahr wieder deutschlandweit verboten. Aber auch, wer Feuerwerkskörper bereits erworben hat oder Reste aus Vorjahren besitzt, sollte abwägen, ob und wo er diese zündet. Nach Mitteilung der Stadtverwaltung sollen so Menschenansammlungen und unnötige Verletzungen unterbunden werden:

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 27. Dezember 2021 untersagt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet von Gera. Diese Festlegung wurde auch getroffen mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum.
Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führt jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen, etwa auf Brücken und Plätzen, um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, birgt in Pandemiezeiten eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lässt.

Der Oberbürgermeister fügte ergänzend hinzu:

„Silvester wird auch in diesem Jahr nicht so, wie wir es eigentlich gewohnt sind. Wir müssen Kontakte reduzieren und ruhiger als sonst in das neue Jahr starten. Es ist enorm wichtig, zum einen weitere Ansteckungen zu vermeiden, aber auch die Krankenhäuser nicht noch mehr zu belasten.“

QUELLE: STADTVERWALTUNG

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